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CAMPUS/003: Gottes Mühlen mahlen langsam (AStA HfbK)


AStA HfbK - 19. Mai 2014

Bündnisdemonstration für ein neues Hochschulgesetz

SPD lehnt umfassende Überarbeitung des Hamburger Hochschulgesetzes ab


Demonstrationszug vor dem Alsterhaus, Transparent 'Aus Geschichte lernen: Verbesserungen erkämpfen' - © AStA HfbK

© AStA HfbK

Am Donnerstag gingen rund 100 Studierende auf die Straße, um für aussagekräftige Änderungen im Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) und gegen die rückwirkende Forderung von Studiengebühren zu demonstrieren. Aufgerufen hatte ein Bündnis aus dem deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), dem Studierendenparlament (StuPa) der Universität Hamburg, dem Fachschaftsrat Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) und den Asten der HAW und Hochschule für bildende Künste (HfbK). Anlass war eine Sitzung des Wissenschaftsausschusses am selben Tag, die u.a. den Entwurf für ein neues Hamburger Hochschulgesetz zum Thema hatte.

"Das geltende Hochschulgesetz - verantwortet vom CDU/FDP/Schill-Senat im Jahr 2003 - ist undemokratisch, politisch falsch, gesellschaftlich schädlich und juristisch verfassungswidrig," hieß es im gemeinsamen Aufruf. Dieser enthält gleichzeitig eine Resolution, die auf der letzten Sitzung des Studierendenparlamentes der Universität Hamburg beschlossen wurde. Darin geht es um eine radikale Redemokratisierung der Hochschulen, die als wesentliche Voraussetzung eine Abschaffung der hochschul-externen Hochschulräte und die Wiedereinführung von Viertelparität in den Gremien enthält. Zudem soll der Master zum Regelabschluss aller Studierenden werden, eine Zivilklausel gegen Rüstungsforschung an den Hochschulen verankert und der Verwaltungskostenbeitrag abgeschafft werden. Der AStA der HfbK hat die Resolution ergänzt und in einem Schreiben vor der Sitzung an den Wissenschaftsausschuss gesendet. Darin fordert er die Streichung der Paragraphen 6 a) und b), die Gebühren und Entgelte, zum Beispiel für ein berufsbegleitendes Studium erlauben, und verlangt eine Beendigung der prekären Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen. Dies sind Forderungen, die sich auch in einer Stellungsnahme des DGB zum HmbHG wiederfinden. Bis zum Ende der Frist für Stellungsnahmen, Ende November 2013, wurden insgesamt 52 Stellungsnahmen eingereicht.

Ordentlich Kritik gab es auch während einer öffentlichen Anhörung Ende April 2014. Doch Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt wollte von all dem nichts wahrgenommen haben. Am Donnerstagnachmittag ließ sie gegenüber dem Wissenschaftsausschuss verlauten, dass die SPD den Gesetzentwurf nicht für rechtswidrig erachte und keinen Anlass für Änderungen sehe. Die Grünen und die LINKE wollen nun Anträge auf Änderungen einreichen. Letztere zum Beispiel auf Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags. Der AStA der HfbK verlangt zudem eine Verankerung der Gebührenfreiheit per Gesetzt, sowie das generelle Prüfungsrecht von Professor_innen über den Ruhestand hinaus. Denn dieses wurde im HmbHG beschnitten. Zudem hat er den Wissenschaftsausschuss in seinem Brief erneut dazu aufgefordert, dass "sowohl die in Anspruch genommenen Stundungen bei der WK (Wohnungsbaukreditanstalt) niedergeschlagen werden, als auch die bei den Hochschulen direkt in Anspruch genommenen Stundungen nach LHO (Landeshaushaltsordnung), sowie selbstverständlich alle offenen Forderungen". "Dazu gehören auch die zwischen dem SS 2007 und SS 2008 in Anspruch genommenen Kredite bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und anderen nicht staatlichen Banken", wie es darin erklärend heißt.

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Im Folgenden veröffentlicht der Schattenblick die Stellungnahme des AStA der Hochschule für bildende Künste vom 14. Mai 2014:

Stellungsnahme zu der öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 15. Mai 2014 bzgl. der Überarbeitung des Hamburger Hochschulgesetzes und zum Anliegen der Demonstration "Weltoffen statt betriebswirtschaftlich" am selbigen Tag


Sehr geehrte Mitglieder_innen des Wissenschaftsausschuss, sehr geehrte Medienvertreter_innen,

anlässlich der öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses am Donnerstag um 17 Uhr im Rathaus ruft ein Bündnis bestehend aus dem Studierendenparlament der Universität Hamburg, der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft und dem deutschen Gewerkschaftsbund, sowie dem AStA der HAW und der HfbK zu eine Demonstration unter dem Motto "Weltoffen statt betriebswirtschaftlich" auf. Der AStA der HfbK unterstützt diesen Demonstrationsaufruf, der die Eckpunkte einer vom Studierendenparlament der Universität Hamburg verabschiedeten Resolution zum neuen Hamburger Hochschulgesetz vom 24.4.2014 enthält, die er hiermit ergänzt:

1.) Hochschulsenat statt Hochschulrat
Der Hochschulrat mit externen (v.a. Wirtschafts-)Vertretern ist das gescheiterte Model der Unterordnung von Bildung und Wissenschaft unter partikulare ökonomische Interessen. Er ist abzuschaffen und seine Kompetenzen sind auf den Hochschulsenat mit VertreterInnen aller Mitgliedergruppen der Hochschulen zu übertragen.

2.) Demokratische Wahlverfahren statt Hinterzimmer-Ernennungen
Die Leitungsfunktionen müssen die verantwortungsvolle Ausführung der kooperativen Positionsbildung in den Hochschulen zur Aufgabe haben. Dafür sind Top-Down Ernennungen abzuschaffen und demokratische Wahlverfahren ohne Findungskommissionen, die geheim und ohne Beteiligung aller Mitgliedergruppen nur eine Person auswählen sollen, zu verankern. 3.) Rationale Entscheidungen statt Ziel- und Leistungsvereinbarungen Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen auf ökonomischen Druck und das Prinzip von Belohnen und Bestrafen. Das steht der solidarischen und rationalen Verständigung über verantwortungsvolle Wahrnehmung der gesellschaftlichen Aufgaben der Wissenschaften entgegen. Sie sind abzuschaffen.

4.) Stärkung der Gruppengremien statt begrenzte Kompetenzen
Der verantwortungsvolle Gesellschaftsbezug von Forschung, Studium und Lehre ist in der demokratischen und solidarischen Auseinandersetzung der Subjekte der Wissenschaft untereinander zu bestimmen. Die Deckelungen möglicher Entscheidungskompetenzen für die demokratisch zu wählenden Gruppengremien sind aus dem Gesetz zu streichen.

4.a) Niemand darf wegen seiner Tätigkeit in der Selbstverwaltung benachteiligt werden.
Daher ist der letzte Halbsatz in Punkt 5 des § 9 des HmbGH zu streichen: " Die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung kann nur abgelehnt werden, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen; das Nähere können die Hochschulen durch Satzung bestimmen." Nur die Studierenden sind berechtigt, ihre Studierendenvertreter_innen zu wählen oder abzuwählen!

5.) Zivilklausel statt Transparenzparagraph
Transparenz zu schaffen, beispielsweise für drittmittelgekaufte Wissenschaft durch Rüstungsbetriebe oder Pentagon, reicht nicht aus. Mit einer Zivilklausel ist der verbindliche Maßstab zu setzen, das Forschung, Studium und Lehre stets auf eine zivile Entwicklung gerichtet sein sollen.

5.b) Freie Wissenschaft, Forschung und Lehre statt Unternehmenspolitik
Zudem spricht sich der AStA der HfbK ausdrücklich gegen die Gründung von Unternehmen durch Hochschulen, sowie gegen jede Zusammenarbeit mit Unternehmen aus! Die Forschung mit Mitteln dritter darf nicht als Teil der Hochschulen angesehen werden (siehe § 77 1) letzter Satz), muss und darf nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und darf nicht an die Ziele des Auftraggebers gebunden sein (siehe § 77 3) und 4). Die Gelder für private Universitäten sind zu streichen und den staatlichen Hochschulen zuzuschreiben.

6.) Bildung mündiger Menschen statt Restriktionen
Die Bildung mündiger Menschen muss voll ermöglicht werden. Dafür sind alle einengenden gesetzlichen Vorgaben für das Studium zu streichen, z.B. die Vorgabe zur Modularisierung, die Begrenzung von Prüfungsversuchen und die Verschärfung von Zwangsexmatrikulationsregelungen.

6.a.) Restriktionsverbot verankern
Der AStA der HfbK fordert über den Punkt 6.) hinaus die gesetzliche Verankerung eines Restriktionsverbotes, insbesondere der nicht von Studierenden selbst gewünschten Exmatrikulation vor Ende ihres Studiums oder von Sperrungen zu Veranstaltungsanmeldungen auf Grund nicht bezahlter Semesterbeiträge (z.B. bei STINE). Daher fordert er die Streichung von Punkt 4 des § 41!

6.b) Bildung mündiger Menschen garantieren
Zudem müssen alle Studierenden die Möglichkeit haben, ihr begonnenes Studium, in der Zeit, die sie benötigen, zu beenden. Der letzte Halbsatz in Punkt 6 des § 60 ist daher zu streichen! Auch darf es keine Pflicht zur Teilnahme an einer Studienberatung geben, weshalb der Punkt 2 des § 51 ebenfalls zu streichen ist! Darüber hinaus hat jede_r Studierende das Recht ihren_seinen Studiengang so oft zu wechseln, sie_er mag. Dementsprechend ist Punkt 2 des § 43 zu streichen!

7.) Master zum Regelabschluss statt Konkurrenz und Selektion
Konkurrenz und Auslese sind die größten Feinde solidarischer und verantwortungsvoller Bildung. Der Master muß gesetzlich zum Regelabschluß der Bologna-Studiengänge gemacht werden mit entsprechender Zulassung. Auch ist die Einrichtung von klassischen Studiengängen (Diplom, Magister, Staatsexamen) mit einer Experimentierklausel wieder zu ermöglichen.

8.) Hochschulen sozial öffnen
Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen Verwaltungsgebühren abgeschafft und ein Teilzeitstudium überall ermöglicht werden.

8.a) Gebührenfreiheit gesetzlich verankern
Der AStA der HfbK ergänzt den Punkt 8.) mit der Forderung eine grundsätzliche Gebührenfreiheit im Hamburger Hochschulgesetz zu verankern und die Paragraphen 6a und 6b ersatzlos zu streichen! Öffentliche Hochschulen sind grundsätzlich voll staatlich zu finanzieren.

8.b) Hochschulzugang öffnen!
Darüber hinaus fordert der AStA der HfbK den Senat auf, die Hochschulen grundsätzlich auch für Personengruppen ohne allgemeines Hochschulzeugnis zu öffnen. Daher ist Punkt 1 des § 37 1) zu ergänzen durch 9.: Personen, die aus anderen Gründen, als den in 1 - 8 genannten Punkten eine Eignung für das gewünschte Studienfach nachweisen können. Ferner ist Punkt 2) zu ersetzen durch: Die Hochschulen bestimmen durch Satzung (...).

9.) Faire Beschäftigungsverhältnisse statt prekärer Arbeitskraftausbeutung
Über die 8 Eckpunkte dieser Resolution hinaus fordert der AStA der HfbK eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für Arbeitskräfte an Hochschulen. Nicht nur im Hinblick auf wissenschaftliche und künstlerische Angestellte, wie der DGB es fordert.

9.a) Angestelltenverhältnisse statt Honorarkräfte
Die vom Senat wissentlich in Kauf genommene Scheinselbstständigkeit von Honorarkräften ist durch unbefristete Angestelltenverhältnisse oder durch angemessen bezahlte Aufträge an externe Firmen, die nicht regelmäßig in den Räumlichkeiten der Hochschulen tätig sind, zu beenden (z.B. bei Grafik- und Layoutarbeiten). Dies ist auch deshalb notwendig, da nur so garantiert werden kann, dass alle Arbeitskräfte Mitglieder der Hochschule sind.

9.b) Verbot von Leiharbeit an Hochschulen verankern
Die Inanspruchnahme von Leiharbeitsfirmen ist durch Übernahme der gebuchten Kräfte in menschenwürdig bezahlte Angestelltenverhältnisse umzuwandeln.

9.c) Mindestlohn für studentische Angestellte und Hilfskräfte
Der AStA der HfbK fordert die Verankerung eines Mindestlohnes in Höhe von 15,- für Studentische Angestellte und Hilfskräfte im HmbHG. Die Voraussetzungen für die Anstellung von studentischen Angestellten und Hilfskräften sind herunterzuschrauben, so lange sie sich im Studium befinden. Für Tätigkeiten mit hohen Anforderungen, die einer Ausbildung oder längeren Berufserfahrung im entsprechenden Bereich (z.B. Softwarekenntnisse wie html oder Indesign) entsprechen, sind entsprechende Stellen auszuschreiben. Studierende sind kein billig-Arbeitskräfte.

10.) Dienstrechtliche Stellung von Professor_innen nach Ausscheiden aus dem Amt
Professor_innen müssen nach Eintritt in den Ruhestand oder nach Ausscheiden aus dem Dienst aus anderen Gründen das Recht behalten Prüfungen abzunehmen. Ihre Titel sind dabei zu wahren. Daher ist der Punkt 8 des § 16 zu ändern in: Professorinnen und Professoren stehen nach dem Eintritt in den Ruhestand die mit der Lehrbefugnis verbundenen Rechte zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungsverfahren zu. Zudem dürfen die Hochschulen nicht über Entziehungen von Lehrbefugnissen bestimmen.


Grundsätzlich unterstützt der AStA der HfbK neben dieser ergänzten Resolution die Stellungsnahmen der "Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen der freien und Hansestadt Hamburg", des "Referats für behinderte und chronisch kranke Studierende" der Universität Hamburg sowie die Stellungsnahme des DGB und fordert den Wissenschaftsausschuss auf, diese bei der Überarbeitung des HmbHG in besonderem Maße zu beachten!

Darüber hinaus möchten wir den Wissenschaftsausschuss und die Öffentlichkeit mit dieser Stellungsnahme erneut darauf hinweisen, dass immer noch zahlreiche Studierende und ehemalige Studierende in Hamburg von Nachforderungen aus Studiengebühren betroffen sind.
Die Hamburger Hochschulen führen gegen etwa 1000 Personen [1] restriktive Maßnahmen wie Androhungen und Durchführungen von Vollstreckungsmaßnahmen durch. Aber auch die WK droht mit derartigen Maßnahmen.[2]

Wir fordern Sie weiterhin dazu auf, zu veranlassen, dass sowohl die in Anspruch genommenen Stundungen bei der WK niedergeschlagen werden, als auch die bei den Hochschulen direkt in Anspruch genommenen Stundungen nach LHO, sowie selbstverständlich alle offenen Forderungen. Dazu gehören auch die zwischen dem SS 2007 und SS 2008 in Anspruch genommenen Kredite bei der KfW und anderen nicht staatlichen Banken.

Unser Anliegen teilen wir mit einem breiten Bündnis aus Hamburger ASten, hochschulpolitischen Gruppen und Gremien, der GRÜNEN JUGEND, dem freien Zusammenschluss von Studenten und Studentinnen und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, sowie zahlreichen Einzelpersonen, wie unser bereits im April an Sie versandte offene Brief zeigt, der beständig unterzeichnet wird.[3]

Darüber hinaus fordert nicht nur der DGB in seiner Stellungsnahme zum Entwurf für ein neues Hamburger Hochschulgesetz die Garantie für ein unentgeltliches Studium.

Auch in Bezug auf den Verwaltungskostenbeitrag und sonstige Gebühren und Entgelte (§ 6 a und b).

Wir möchten Sie daran erinnern, in Ihrer Sitzung zum HmbHG an unser Anliegen zu denken.

Eine unentgeltliche Bildung baut Chancenungleichheit ab und wirkt sich auf die demokratische Beteiligung in der verfassten Studierendenschaft und in der Hochschule aus, die oft ein Privileg besser Gestellter ist, die sich nicht um ihre Existenz sorgen müssen. Dies gilt sowohl während der Zeit des Studiums als auch während der Zeit danach.

Mit freundlichen Grüßen, allgemeiner Studierendenausschuss der HfbK


Hinweis:
Die Demonstration: "Weltoffen statt betriebswirtschaftlich - für ein neues Hochschulgesetz" startet am Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 15 Uhr vor dem Hautgebäude der Universität Hamburg


Anmerkungen
[1] http://www.hfbk.de/blog/wp-content/uploads/2014/03/D7C0FEED4F254D11BF0107A0.pdf
[2] http://www.ifbhh.de/studium/studiengebuehren/ Punkt 5. unter FAK.
[3] http://www.hfbk.de/?p=356

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Quelle:
AStA HfbK
Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule für bildende Künste Hamburg
Lerchenfeld 2, Raum 41, 22081 Hamburg
E-Mail: asta@hfbk.de
Internet: www.hfbk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2014