Schattenblick →INFOPOOL →BUCH → FAKTEN

MELDUNG/025: Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books sichert Vielfalt unseres Bücherangebots (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 27. Januar 2014

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books sichert Vielfalt unseres Bücherangebots

Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften werden nach geltendem EU-Recht als elektronische Dienstleistungen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt.



Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte dazu: "Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der für gedruckte Bücher gilt, muss aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf elektronische Bücher angewandt werden. Nur so können wir im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt unseres Bücherangebots sichern. Die ermäßigte Besteuerung trägt wesentlich zur Information und zu selbständiger Meinungsbildung in der Bevölkerung bei. Sie senkt nicht nur die Zugangsschwelle zum Buch und zu Zeitungen als Kulturgut, sondern auch zur darin enthaltenen Literatur und Berichterstattung. Dies ist davon unabhängig, ob der Leser das Buch oder die Zeitung in körperlicher Form in die Hand nimmt oder sich elektronische Versionen auf sein mobiles Lesegerät herunterlädt."

Die Kulturstaatsministerin betonte weiter: "Der ermäßigte Steuersatz für E-Books und E-Zeitungen sollte möglichst bald auf die EU-Agenda gesetzt werden. Ich werde mich innerhalb der Bundesregierung nachdrücklich für die Umsetzung des Koalitionsvertrags einsetzen. Im Koalitionsvertag haben wir insbesondere festgeschrieben, seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books und E-Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbindlich Anwendung finden soll. Selbstverständlich werden wir uns in diesem Zusammenhang auch für die Erhaltung der Buchpreisbindung einsetzen, um die kulturell wichtige Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen weiter zu sichern. Mit meiner französischen Amtskollegin Aurélie Filippetti bin ich mir in dieser Frage einig. Auch für Frankreich ist die Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes auf digitale Literatur und Zeitungen in der EU eine kulturpolitisch bedeutende Forderung."

Frankreich und Luxemburg haben den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books bereits eingeführt. Allerdings hat die EU-Kommission beide Länder im September vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da dies bislang gegen die europäischen Vorgaben verstößt. Der Anteil der E-Books am Gesamtumsatz der Verlage lag laut GfK-Studie 2012 bei 9,5 Prozent. Für das abgelaufene Jahr 2013 rechnet man mit 10,6 Prozent.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Januar 2014
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2014