ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-179/2012, AI-Index: MDE 19/011/2012, Datum: 22. Juni 2012 - gs
Libyen
Mitarbeiter des IStGH in Haft
Frau MELINDA TAYLOR
Frau HELEN ASSAF
Herr ESTEBAN PERALTA LOSILLA
Herr ALEXANDER KHODAKOV
Seit dem 7. Juni werden in Libyen vier MitarbeiterInnen des Internationalen Strafgerichtshofs in Haft gehalten. Die vier waren nach einem Treffen mit Saif al-Islam al-Gaddafi festgenommen worden. Sie befinden sich offenbar auf Anweisung der Interimsregierung im Gewahrsam einer der im Land operierenden Milizen.
Melinda Taylor, die Rechtsanwältin von Saif al-Islam al-Gaddafi, hatte zusammen mit der Dolmetscherin Helen Assaf und den beiden in der Registratur des Internationalen Strafgerichtsgerichtshof (International Criminal Court - ICC) tätigen Mitarbeitern Esteban Peralta Losilla und Alexander Khodakov die Genehmigung der libyschen Behörden für einen Besuch bei Saif al-Islam al-Gaddafi erhalten. Zweck ihres Besuchs war es unter anderem, Saif al-Islam al-Gaddafi über den derzeitigen Stand seines Verfahrens vor dem ICC zu unterrichten und mit ihm zu besprechen, wie er mit dem Antrag der libyschen Regierung auf Eröffnung eines Strafprozesses vor der libyschen Justiz umzugehen gedenkt.
Berichten zufolge wurden die vier ICC-MitarbeiterInnen im Anschluss an das Treffen zwischen Melinda Taylor und Saif al-Islam al-Gaddafi festgenommen. Das Gespräch zwischen der Rechtsanwältin und ihrem Mandanten hatte unter Überwachung stattgefunden. Zudem waren beide unter Verstoß gegen das Recht auf freie und vertraulichen Beratung durchsucht worden. Die Behörden behaupteten, dabei eine "verschlüsselte Botschaft" von Mohammed Ismail entdeckt zu haben, eines ehemaligen Mitglieds der Regierung Gaddafi, der von den libyschen Behörden gesucht wird. Nach Angaben der Behörden kommt der Inhalt der Nachricht einem Akt der Spionage bzw. eines Verstoßes gegen die nationale Sicherheit Libyens gleich.
Die vier ICC-MitarbeiterInnen wurden in ein Gefängnis nach Zintan, einer in den Bergen Libyens gelegenen Stadt, gebracht. Dort sollen sie während der laufenden Ermittlungen für 45 Tage in Vorbeugehaft bleiben.
Amnesty International betrachtet die Inhaftierung der ICC-MitarbeiterInnen als Angriff auf die Rechte von Saif al-Islam al-Gaddafi und des ICC als solchen, der darum bemüht ist, für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Libyen Gerechtigkeit herzustellen. Von der Festnahme der ICC-Delegierten könnte ein Signal der Einschüchterung an all jene Menschen ausgehen, die sich in Libyen für einen fairen Prozess des Angeklagten einsetzen.
Für die vier ICC-MitarbeiterInnen gelten besondere Schutzrechte, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben ungehindert wahrnehmen können. Eines dieser Rechte lautet, dass sie von innerstaatlichen Behörden weder festgenommen noch inhaftiert werden dürfen. Sollte die libysche Regierung das Verhalten der vier ICC-MitarbeiterInnen beanstanden, so muss sie einschlägige Verfahrensvorschriften befolgen. So räumt der Verhaltenskodex des ICC für RechtsanwältInnen Staaten das Recht auf Beschwerde ein, mit deren Untersuchung ein unabhängiger Sachverständiger zu beauftragen ist. Libyen ist zwar nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, hat aber gleichwohl gemäß Resolution 1970 des UN-Sicherheitsrats die Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem ICC. Mit der genannten Resolution wurde die Situation in Libyen dem Ankläger des ICC unterbreitet. Am 15. Juni gab der UN-Sicherheitsrat seiner ernsten Sorge über die Inhaftierung der vier ICC-MitarbeiterInnen Ausdruck und verlangte ihre umgehende Freilassung.
In Libyen befinden sich nach wie vor mehrere tausend vermeintliche Gaddafi-AnhängerInnern und SoldatInnen in Haft. Zwar sind gewisse Fortschritte bei der Überstellung von Gefangenen in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums zu verzeichnen, noch immer halten aber bewaffnete Milizen Menschen in inoffiziellen Einrichtungen unbefugt in Haft. In diesen Einrichtungen besteht für die Häftlinge erhöhte Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.
Die weitaus meisten Gefangenen sind weder einer Straftat angeklagt worden noch haben sie Kontakt zu RechtsanwältInnen aufnehmen dürfen. In den Hafteinrichtungen des Landes werden Gefangene nahezu durchgängig geschlagen, insbesondere bei der Festnahme, in den ersten Tagen ihrer Haft und während der Verhöre. Zahlreiche Gefangene haben Amnesty International berichtet, unter Folter oder Nötigung "Geständnisse" unterschrieben und/oder mit ihrem Daumenabdruck bestätigt zu haben.
Nach Kenntnis von Amnesty International ist bislang kein Mitglied bewaffneter Milizen wegen Folter, Tötungsdelikten oder anderweitigen Menschenrechtsverletzungen an Gefangenen vor Gericht gestellt worden. Dem Klima der Straffreiheit wird auf diese Weise weiterhin Vorschub geleistet.
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAIL UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
MINISTERPRÄSIDENT
Abdel Rahman al-Kib
Libyan Transitional Government
Office of the Prime Minister
Tripoli, LIBYEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@pm.gov.ly
MINISTER FÜR ÄUßERES UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
Ashour Ben Khayal
Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation
Tripoli, LIBYEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 218) 2 1340 7469
E-Mail: under.sec@foreign.gov.ly
GENERALSTAATSANWALT
Abdelaziz al-Hasadi
Court Complex, Tripoli, LIBYEN
(korrekte Anrede: Dear Mr Abdelaziz al-Hasadi / Sehr geehrter Herr Al -Hasadi)
Fax: (00 218) 2 1360 7797
LIBYSCHE BOTSCHAFT
Herrn Aly Masednah Idris El-Kothany
Geschäftsträger a.i
Podbielskiallee 42, 14195 Berlin
Fax: 030-2005 9699 oder 030-200 596 99
E-Mail: info@libysche-botschaft.de oder konsulat@libysche-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
*
Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-179/2012, AI-Index: MDE 19/011/2012, Datum: 22. Juni 2012 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Postfach - 53108 Bonn
Heerstr. 178, 53111 Bonn
Telefon:+ 49 228 98373-0, Fax: +49 228 630036
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012