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AKTION/1109: Urgent Action - Sudan - Junger Aktivistin droht Folter


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-187/2012, AI-Index: AFR 54/028/2012, Datum: 3. Juli 2012 - cr

Sudan
Junger Aktivistin droht Folter



Frau RASHIDA SHAMS AL-DIN

Rashida Shams al-Din, Mitglied der sudanesischen Jugendbewegung Girifna, wurde am frühen Morgen des 24. Juni von Sicherheitskräften festgenommen. Sie wird vom sudanesischen Geheimdienst (National Security Forces - NSS) an einem unbekannten Ort festgehalten. Der Kontakt zu ihrer Familie oder einem Anwalt wird ihr nicht ermöglicht. Sie schwebt in Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden. Am Abend des 23. Juni verließ Rashida Shams al-Din kurz nach Mitternacht eine Hochzeit, auf der sie zu Gast gewesen war. Sie sagte ihrer Familie, dass sie sich auf den Weg nach Amarat machen würde - ein Viertel der sudanesischen Hauptstadt Khartum, in dem zuletzt Demonstrationen stattgefunden hatten. Sie kam in dieser Nacht nicht nach Hause zurück und ihre Familie wartet seitdem vergeblich auf eine Nachricht von ihr.

Eine Familienangehörige von Rashida Shams al-Din erkundigte sich wiederholt im Sitz des Geheimdienstes in der Airport Street nach ihr. Am 26. Juni bestätigte der NSS, dass sich Rashida Shams al-Din an einem unbekannten Ort im Gewahrsam des NSS befindet. Die Familie von Rashida Shams al-Din konnte Kleidung und persönliche Gegenstände an sie weitergeben lassen. Die junge Frau wird jedoch weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt, ihrer Familie oder einem Anwalt festgehalten. Sie ist in Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.

Die 28-jährige Rashida Shams al-Din wohnt im Khartumer Stadtviertel Al-Shajara und studiert Jura an der Universität Open University of Sudan. Sie ist Mitglied in der Jugendbewegung Girifna, die insbesondere während der vergangenen Wochen an regierungskritischen Demonstrationen beteiligt war.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Am 17. Juni brachen an der Universität von Khartum Demonstrationen aus, nachdem der sudanesische Präsident Omar al-Bashir bekannt gegeben hatte, dass als Folge der finanziellen Regierungskrise die Subventionierung von Brennstoffen und Grundnahrungsmitteln gestrichen werden würde. Die Proteste lösten eine breitere Bewegung aus - täglich wird in Khartum, den Vororten und in den Hauptstädten der Provinzen demonstriert.

Die Behörden reagierten mit unverhältnismäßiger Gewalt. Die Polizei verwendete Schlagstöcke, Tränengas und Gummigeschosse, um gegen friedliche Demonstrierende vorzugehen. Zudem begann der NSS mit einem breiten, systematischen Durchgreifen gegen die Zivilgesellschaft, indem er mehrere Hunderte festnehmen ließ - nicht nur Demonstrierende, sondern auch mehrere hundert Oppositionsmitglieder, JugendaktivistInnen, RechtsanwältInnen, JournalistInnen und VertreterInnen von NGOs.

In manchen Fällen sind die Gefangenen nach wenigen Stunden ohne Anklage wieder freigelassen worden. Andere wurden in inoffiziellen Hafteinrichtungen gebracht, wo sie unter anderem mit Fausthieben, Holzstöcken und Metallstäben gefoltert wurden. Einzelpersonen, die wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen festgenommen worden waren, wurden außerdem wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" angeklagt und zu Geldbußen oder Peitschenhieben verurteilt. Letzteres kommt der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie hiermit eindringlich, Rashida Shams al-Din sofort und bedingungslos freizulassen, wenn sie lediglich aufgrund ihrer Teilnahme an friedlichen Zusammenkünften festgehalten wird. Wird ihr eine andere international als Straftat anerkannte Handlung ohne Bezug zu friedlichen Zusammenkünften zur Last gelegt, dann fordere ich Sie auf, sie schnell in einem den internationalen Standards entsprechenden Verfahren vor Gericht zu stellen.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Rashida Shams al-Din nicht gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wird.
  • Ich fordere Sie weiterhin auf, Einzelpersonen, die aufgrund ihrer Teilnahme an kürzlich stattgefunden Protesten festgenommen wurden, freizulassen oder sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung anzuklagen.
  • Ich appelliere an Sie, die Drangsalierung und Einschüchterung von MenschenrechtsverteidigerInnen im Sudan einzustellen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung anzuerkennen.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmed Al Bashir
Office of the President
People's Palace, PO Box 281
Khartoum
SUDAN
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mr Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302, Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


KOPIEN AN

INNENMINISTER
Mr Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873, Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Sudanese authorities to unconditionally and immediately release Rashida Shams al-Din if she is held solely for her participation in peaceful meetings; if she is facing other recognizably criminal charges, unrelated to peaceful meetings, call for her to be tried promptly in proceedings that meet international standards.
  • Urging the authorities to ensure that Rashida Shams al-Din is not subjected to torture or other ill-treatment.
  • Calling on the Sudanese government to release individuals arrested for their participation in recent protests, or charge them with recognizable criminal offences.
  • Urging the authorities to immediately stop the harassment and intimidation of activists in Sudan and to respect their right to freedom of expression and peaceful assembly.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-187/2012, AI-Index: AFR 54/028/2012, Datum: 3. Juli 2012 - cr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Heerstr. 178, 53111 Bonn
Telefon:+ 49 228 98373-0, Fax: +49 228 630036
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012