ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-248/2012, AI-Index: ASA 17/032/2012, Datum: 24. August 2012 - cr
VR China
Sorge um "verschwundenen" NGO-Mitarbeiter
Herr SONG GUANGQIANG (SONG ZE)
Song Guangqiang, ein ehrenamtlicher Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation in Peking, ist aufgrund seiner Menschenrechtsarbeit dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen. Bereits seit dem 31. Mai haben ihn weder sein Rechtsbeistand noch seine Familie besuchen dürfen. Die Behörden weigern sich, die Familienangehörigen von Song Guangqiang über seinen Verbleib zu informieren. Er ist in Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.
Am 4. Mai um etwa 14 Uhr wurde der 27-jährige Song Guangqiang, der ehrenamtlich bei einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Peking tätig ist, von der Polizei in der Nähe des Bahnhofs Peking-Süd festgenommen. Am 4. und 5. Mai verhörte man ihn in den Räumen der Behörde für öffentliche Sicherheit des Bezirks Fengtai und der Stadt Peking. Am 5. Mai informierte man ihn, dass wegen "Anfangens von Streit und Provozierens von Ärger" nach Artikel 293 des chinesischen Strafgesetzbuchs Anklage gegen ihn erhoben werde. Zudem werde er in die Hafteinrichtung des Bezirks Fengtai in Peking verlegt. Der Rechtsbeistand von Song Guangqiang besuchte ihn am 15. und 31. Mai. Song Guangqiang erzählteihm, dass er verhört und in Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem Projekt zur Unterstützung von AntragstellerInnen, die Entschädigung für ihnen widerfahrene Ungerechtigkeiten fordern, angeklagt worden sei. Die Arbeit an diesem Projekt umfasste den Besuch inoffizieller Hafteinrichtungen in Peking, in denen zahlreiche AntragstellerInnen aufgrund ihrer Forderungen willkürlich inhaftiert sind, sowie das Verteilen von Lebensmitteln und gespendeter Kleidung an mittellose AntragstellerInnen. Am 12. Juni wurde der Rechtsbeistand von Song Guangqiang darüber in Kenntnis gesetzt, dass MitarbeiterInnen der Pekinger Behörde für öffentliche Sicherheit Song Guangqiang einige Tage zuvor mitgenommen hätten und er nun "überwacht wohne". Kurze Zeit später unterrichtete die Pekinger Behörde für öffentliche Sicherheit seinen Rechtsbeistand, dass lediglich die "zuständige Stelle" auf Anfragen antworten könne, die einen bestimmten Fall betreffen, und weigerte sich, weitere Angaben zu machen. Momentan verfügen weder die Familie noch der Rechtsbeistand von Song Guangqiang über Informationen zu dessen Verbleib oder Wohlergehen.
Die Zivilgesellschaft in der Volksrepublik China, insbesondere die Bewegung zur Verteidigung der Rechte des Einzelnen (weiquan), gewinnt an Bedeutung. Zugleich drohen jedoch MenschenrechtsverteidigerInnen schwere Menschenrechtsverletzungen, wenn sie von den Behörden als politisch sensibel eingestufte Themen aufgreifen, die Verletzungen der Menschenrechte öffentlich anzuprangern versuchen, sich mit Gleichgesinnten zusammen tun oder für ihre Anliegen um Unterstützung werben.
Einige werden ohne formalen Bescheid unter Hausarrest gestellt oder in inoffiziellen Hafteinrichtungen in Gewahrsam gehalten, gegen andere wird "überwachtes Wohnen" (jianshi juzhu; im Chinesischen auch informell als ruanjin oder "leichte Haft" bekannt) angeordnet. Das chinesische Strafverfahrensrecht sieht "überwachtes Wohnen" als eine von vielen Maßnahmen vor, die gegen Strafverdächtige ergriffen werden können. In der Praxis werden AktivistInnen allerdings selten offiziell über den Grund ihrer Haft in Kenntnis gesetzt oder, wie das Gesetz es vorschreibt, zu Hause inhaftiert. Zudem gehen die angeordneten Haftstrafen oftmals über die gesetzliche Höchststrafe von sechs Monaten hinaus.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2012