Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/1213: Urgent Action - USA (Pennsylvania), Hinrichtung gestoppt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-261/2012-1, AI-Index: AMR 51/085/2012, Datum: 5.Oktober 2012 - jw

USA (Pennsylvania)
Hinrichtung gestoppt

Weitere Informationen zu UA-261/2012 (AMR 51/076/2012, 11. September 2012)



TERRANCE WILLIAMS, 46-jähriger Afro-Amerikaner

Am 3. Oktober hat der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania den Vollstreckungsaufschub, der Terrance Williams am 28. September in der Vorinstanz gewährt worden war, bestätigt. Er sollte am 3. Oktober wegen eines Mordes hingerichtet werden, den er im Alter von 18 Jahren begangen hat.

Amos Norwood wurde am 15. Juni 1984 auf einem Friedhof in Philadelphia tot aufgefunden. Der 56-Jährige war erschlagen worden. In einem Gerichtsverfahren Anfang 1986 wurde der Afro-Amerikaner Terrance (Terry) Williams des Mordes an Amos Norwood für schuldig befunden. Die Anklagebehörde sprach sich für die Todesstrafe aus und legte Beweise vor, dass er im Alter von 16 Jahren eines Raubüberfalls und mit 17 der Ermordung des 51-jährigen Herbert Hamilton für schuldig befunden worden war. Um strafmildernde Argumente vorzubringen, lud die Verteidigung drei Zeuginnen vor - seine Mutter, seine damalige Freundin und eine Cousine. Die drei Frauen äußerten sie positiv über die Persönlichkeit von Terrance Williams. Außer einer beiläufigen Erwähnung, dass ihr zweiter Ehemann ihren Sohn "sehr misshandelt" habe, wurden keine weiteren Beweise über Missbrauch oder Misshandlungen, denen Terry Williams ausgesetzt war, vorgelegt.

In dem Gnadengesuch, das für Terry Williams eingelegt wurde, hieß es jedoch, dass seine Kindheit "über ein Jahrzehnt lang von sexuellem Missbrauch" sowie von "jahrelangem körperlichen und seelischen Misshandlungen und Vernachlässigung" geprägt war. Dieser "unablässige Missbrauch und die Vernachlässigung" habe ihn zu einem "leichten Opfer für Sexualstraftäter" gemacht. Zwei der Täter waren laut dem Gnadengesuch Amos Norwood und Herbert Hamilton. Am 17. September 2012 stimmte der Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Pennsylvania mit drei zu zwei Stimmen für eine Begnadigung von Terry Williams. Diese Mehrheit reichte jedoch nicht aus, da der Gouverneur des Bundesstaates dem Gnadengesuch nur dann entsprechen kann, wenn eine einstimmige Empfehlung des Ausschusses zur Befürwortung einer Begnadigung vorliegt.

Bei Anhörungen am 20., 24. und 25. September vor dem zuständigen Gericht (Court of Common Pleas) wurden Beweise für das sexuelle "Fehlverhalten" von Amos Norwood gegenüber männlichen Jugendlichen erbracht. Diese Beweise waren 1986, zum Zeitpunkt des Prozesses, und in den darauffolgenden 26 Jahren von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten worden. Am 28. September gewährte Richterin Teresa Sarmina Vollstreckungsaufschub und verfügte, dass das Todesurteil aufgehoben werden solle. Ohne diese Beweise, so befand sie, erhielt die Verteidigung "ein verzerrtes und unvollständiges Bild des Opfers, welches ihm faktisch die Hände gebunden hatte, während die Anklage den Zeugen Aussagen über dessen freundliche und fürsorgliche Persönlichkeit entlockte". Bei einem früheren Vorliegen dieser Beweise hätte die Verteidigung "die nötigen Informationen gehabt, um zwingende Argumente für eine Strafmilderung vorzulegen." Die Zurückhaltung dieser Informationen "erschüttert das Vertrauen in das Todesurteil durch die Geschworenen", entschied sie. Richterin Teresa Sarmina stellte weiterhin fest, dass die Staatsanwaltschaft "zeitweilig Spiele gespielt und unfaire Maßnahmen ergriffen hat, um zu gewinnen".

Der Staat legte beim Obersten Gerichtshof von Pennsylvania Berufung ein, doch dieser bestätigte den Vollstreckungsaufschub am 3. Oktober und kündigte eine weitere Beratung des Falls an. Die Vollstreckungsanordnung gegen Terry Williams lief am 3. Oktober um Mitternacht aus.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-261/2012-1, AI-Index: AMR 51/085/2012, Datum: 5.Oktober 2012 - jw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012