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AKTION/1286: Urgent Action - Uganda, "Anti-Homosexuellengesetz" im Parlament


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-338/2012, AI-Index: AFR 59/008/2012, Datum: 26.11.2012

Uganda
LGBT-Gesetz im Parlament



LGBT IN UGANDA

Das Parlament in Uganda bereitet die Debatte über einen Gesetzentwurf vor, der die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern stärker im Gesetz verankert. Der als Anti-Homosexuellengesetz bekannte Gesetzentwurf stand am 21. November auf der parlamentarischen Tagesordnung und könnte jederzeit debattiert werden. Es gibt Befürchtungen, dass der Entwurf schon Tage nach der Parlamentsdebatte verabschiedet werden könnte.

Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts. Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch viel weiter. Frühere Entwürfe sahen für "schwere Homosexualität" sogar die Todesstrafe vor. Ob der derzeitige Gesetzentwurf die Todesstrafe beinhaltet, ist unklar. Amnesty geht aber davon aus, dass einige Vorgaben geändert wurden. Im aktuellen Gesetzentwurf könnten einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben Geschlechts nun mit lebenslanger Haft bestraft werden. Der Entwurf kriminalisiert nach wie vor die "Förderung" der Homosexualität, was ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung von MenschenrechtsverteidigerInnen darstellt. Ungeachtet der geänderten Bestimmung hätte das Gesetz dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Das Gesetz würde außerdem auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern.

Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und würde bei Inkrafttreten folgende Rechte verletzen: die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken; das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf höchstmögliche Gesundheit; und möglicherweise das Recht auf Leben. Die genannten Rechte sind sowohl in der Verfassung Ugandas garantiert als auch in internationalen und regionalen Abkommen, zu deren Einhaltung Uganda als Vertragsstaat verpflichtet ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Entwurf zum Anti-Homosexuellengesetz wurde erstmals im Oktober 2009 vorgelegt. Im Mai 2011 sollte er im Parlament debattiert werden, dazu kam es aufgrund der Auflösung des ugandischen Parlaments jedoch nicht.

Im Oktober 2011 wurde der Gesetzentwurf nach einem schriftlichen Antrag erneut dem Parlament vorgelegt. Der Antrag sollte 17 Gesetzentwürfe, unten ihnen das Anti-Homosexualitätsgesetz, wieder einbringen, die durch die Auflösung des Parlaments nicht diskutiert worden waren.

Die Wiedereinbringung des Gesetzentwurfs findet zu einer Zeit statt, in der die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Uganda eingeschränkt werden. Regierungskritische Gruppen dürfen keine Demonstrationen abhalten und AktivistInnen, die abweichende Haltungen zu Themen wie Ölpolitik, Korruption und Menschenrechten haben, erfahren andauernde Einschüchterungen, Schikane und Überwachung. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Leistungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Außerdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.

SCHREIBEN SIE BITTE
E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Setzen Sie sich bitte im Parlament dafür ein, dass der Entwurf für ein Anti-Homosexuellengesetz weder in seiner jetzigen noch in einer überarbeiteten Fassung verabschiedet wird.
  • Ich möchte das ugandische Parlament daran erinnern, dass der Gesetzentwurf bei Verabschiedung Rechte verletzen würde, die in der ugandischen Verfassung sowie in internationalen und regionalen Abkommen, deren Vertragsstaat Uganda ist, garantiert werden.

APPELLE AN

MINISTERPRÄSIDENT UND LEITER DER
KABINETTSSITZUNGEN
Rt. Hon. Amama Mbabazi
Office of the Prime Minister
PO Box 341
Kampala
UGANDA
(Anrede: Honourable Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: opm@imul.com

SPRECHER DER OPPOSITION IM PARLAMENT
Hon. Nathan Nandala Mafabi
Parliament of Uganda
PO BOX 7178
Kampala
UGANDA
(Anrede: Honourable Member of Parliament and Leader of the Opposition / Sehr geehrter Herr Mafabi)
E-Mail: nandala@parliament.go.ug


KOPIEN AN

PRÄSIDENT DER REPUBLIK UGANDA
H.E. Kaguta Yoweri Museveni
Office of the President
PO Box 7168
Kampala
UGANDA
(Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
E-Mail: secretary@op.go.ug
Fax: (00 256) 414 235 462

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030-2404 7557
E-Mail: info@ugandaembassyberlin.de oder
administration@ugandaEmbassyberlin.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Dezember 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Ugandan Parliament not to pass the bill in its current or amended form.
  • Reminding the Ugandan Parliament that rights guaranteed under Uganda's Constitution and in international and regional treaties to which Uganda is a party would be violated if the Bill were to be passed.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-338/2012, AI-Index: AFR 59/008/2012, Datum: 26.11.2012
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
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E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012