ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-043/2013, AI-Index: ASA 28/001/2013, Datum: 15.2.13 - we
Malaysia
Nach Inhaftierung in Foltergefahr
Herr MOHD HILMI HASIM
Mohd Hilmi Hasim ist einer der ersten Personen, die unter dem neuen malaysischen Sicherheitsgesetz festgenommen wurden. Er wird seit dem 7. Februar ohne Anklage und Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft gehalten und könnte gefoltert oder anderweitig misshandelt werden. PolizeibeamtInnen nahmen Mohd Hilmi Hasim am 7. Februar in Kuala Lumpur in der Cafeteria, in der er arbeitet, fest. Sein Arbeitskollege Yazid Sufaat wurde wegen "Förderung terroristischer Handlungen" ebenfalls festgenommen. Die beiden Männer sind die ersten, die unter dem im Juni 2012 erlassenen Sicherheitsgesetz (Security Offences [Special Measures] Act 2012) festgenommen wurden.
Am nächsten Tag wurden Yazid Sufaat und eine dritte Person, Halimah Hussein, vor Gericht gestellt und wegen Anstiftung bzw. Förderung "terroristischer Handlungen", die mit dem Konflikt in Syrien in Verbindung stehen sollen, angeklagt. Mohd Hilmi Hasim musste bisher noch nicht vor Gericht erscheinen und befindet sich weiterhin ohne Anklage in Haft. Zwei Rechtsbeistände wollten Mohd Hilmi Hasim am 15. Februar gemeinsam mit Familienangehörigen im Jinjang-Gefängnis besuchen. Dort erklärte man ihnen jedoch, er sei in das Gefängnis Sungai Buloh verlegt worden, wo ihn ausschließlich Familienmitglieder besuchen dürften. Die Mutter von Mohd Hilmi Hasim sagte, dass sie während eines Besuchs im Gefängnis von PolizeibeamtInnen "verhört" worden sei, man dieses "Verhör" jedoch nicht offiziell aufgezeichnet habe. Die Rechtsbeistände von Mohd Hilmi Hasim haben Anzeige gegen die Polizei erstattet, weil sie ihrem Mandanten den Zugang zu rechtlichem Beistand verwehren.
Der Security Offences (Special Measures) Act, der das drakonische Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act) im Juni 2012 ersetzt hat, verstößt gegen internationale Menschenrechtstandards. Unter anderem ermöglicht das neue Gesetz der Polizei, Personen ohne Haftbefehl festzunehmen, von denen sie "glaubt, dass diese in Handlungen verwickelt sind, die die nationale Sicherheit gefährden". Weiterhin dürfen Personen gemäß dem Sicherheitsgesetz ohne Anklage und Zugang zu den Gerichten für bis zu 28 Tage inhaftiert und von PolizeibeamtInnen 48 Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt festhalten werden, was die Foltergefahr erhöht. Obwohl der Zugang zu einem Rechtsbeistand laut des neuen Gesetzes nach 48 Stunden gestattet werden muss, verweigert die malaysische Polizei Mohd Hilmi Hasim diesen auch acht Tage nach seiner Festnahme weiterhin.
Das neue Sicherheitsgesetz ermöglicht Verstöße gegen Menschenrechte, wie gegen das Recht auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, das Recht auf Schutz vor Folter und anderweitiger Misshandlung, das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf ein faires Verfahren. Den Behörden ist es gemäß dem SOSMA möglich, ohne Gerichtsbeschluss und allein aufgrund der "Vermutung" oder "Erwägung", Personen könnten an sicherheitsrelevanten Straftaten beteiligt sein, Festnahmen vorzunehmen und Gespräche abzuhören.
Obwohl das Gesetz zur Inneren Sicherheit 2011 aufgehoben wurde, befinden sich noch immer etwa 23 Personen auf Grundlage dieses Gesetzes in Haft. Sie sind bisher noch keinem ordentlichen Gericht vorgeführt worden.
INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D
Pusat Pentadbiran,
Kerajaan Persekutuan
62546 Putrajaya
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(Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 60) 3 8889 1613 oder (00 60) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my
POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Royal Malaysian Police
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
Bukit Aman, 50506 Kuala Lumpur
MALAYSIA
(Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: kpn@rmp.gov.my
MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam, Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (0060) 3 2612 5620
E-Mail: hasmyagam@suhakam.org.my
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013