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AKTION/1406: Urgent Action - Malaysia, Mohd Hilmi Hasim hat Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-043/2013-1, AI-Index: ASA 28/002/2013, Datum: 6.3.13 - cw

Malaysia
Gerichtliche Anhörung

Weitere Informationen zu UA-043/2013 (ASA 28/001/2013, 15. Februar 2013)



Herr MOHD HILMI HASIM

Mohd Hilmi Hasim hat endlich Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Am 25. Februar musste er vor einem Gericht in Kuala Lumpur erscheinen. Mohd Hilmi Hasim wurde am 7. Februar 2013 festgenommen. Damit ist er einer der Ersten, deren Festnahme unter dem Sicherheitsgesetz (Security Offences [Special Measures] Act 2012) erfolgte. Er wurde ohne Anklage inhaftiert und erhielt etwa zwei Wochen lang keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Erst nachdem sein Rechtsbeistand beantragte, dass Mohd Hilmi Hasim einem Richter vorgeführt werde, stellte man ihn am 25. Februar vor Gericht.

Das Security Offences (Special Measures) Act wurde im April 2012 erlassen und ersetzt das Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act). Unter dem neuen Gesetz dürfen Personen ohne Anklage und Zugang zu den Gerichten für bis zu 28 Tage inhaftiert und 48 Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt festhalten werden. Letzteres erhöht die Gefahr, dass die inhaftierten Personen gefoltert werden. Obwohl das Gesetz den Zugang zu einem Rechtsbeistand nach 48 Stunden gestattet, verweigerte die malaysische Polizei Mohd Hilmi Hasim diesen nach seiner Inhaftierung noch etwa zwei Wochen lang. Am 25. Februar 2013 soll Mohd Hilmi Hasim der Beihilfe zur "Förderung terroristischer Handlungen" angeklagt worden sein. Er plädiert auf nicht schuldig. Die Anhörung zu seinem Fall soll am 20. März stattfinden.

Mindestens 23 Gefangene sind weiterhin unter dem Gesetz zur Inneren Sicherheit ohne Anklage oder die Möglichkeit auf eine gerichtliche Prüfung inhaftiert.

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-043/2013-1, AI-Index: ASA 28/002/2013, Datum: 6.3.13 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2013