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AKTION/1426: Urgent Action - Oman, AktivistInnen begnadigt und freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-174/2012-7, AI-Index: MDE 20/003/2013, Datum: 22. März 2013 - cw

Oman
AktivistInnen begnadigt und freigelassen



Herr YAQOUB AL-KHAROUSI
Herr HABEEBA AL-HINA'I
Herr ISMAIL AL-MUQBALI
Herr ABDULLAH AL-ABDALI
Herr BASSAM ABU QASIDA
Herr HILAL AL-BUSA'IDI
Herr ISSA AL-MAS'UDI
Herr MUHAMMAD AL-KIYUMI
Frau MAYMOUNA AL-BADI
Herr ABDULLAH AL-ARIMI
Herr ABDULLAH AL-SIYABI
Herr ALI AL-MUQBALI
Herr HAMAD AL-KHAROUSI
Herr MAHMOUD AL-RAWAHI
Herr MOHAMED AL-BADI
Herr MOHAMED AL-HABSI
Herr NABHAN AL-HANASHI
Herr RASHED AL-BADI
Herr TALEB AL-EBRI
Herr HAMOUD AL-RASHIDI
Herr ABDULLAH AL-GHILANI
Herr BADR AL-JABERI
Herr KHALED AL-NAWFALI
Herr MAHMOUD AL-JAMOUDI
Herr MOHAMED AL-FAZARI
Herr MUKHTAR AL-HINA'I
Herr NASSER AL-GHILANI
Herr SA'EED AL-HASHIMI
Frau BASIMAH AL-RAJIHI
Frau BASMA AL-KIYUMI
Herr USAMA AL-TAWAYYAH
Herr AHMED AL-MU'AMMARI
Herr AWADH AL-SAWAFI
Herr HASSAN RAQISHI
Herr ISHAQ AL-AGHBARI
Herr ALI AL-HAJJI

Der Sultan von Oman hat die AktivistInnen begnadigt, die im vergangenen Jahr wegen Beleidigung des Herrschers, Computerkriminalität und Teilnahme an nicht genehmigten Protestveranstaltungen verurteilt worden waren. Alle in diesem Zusammenhang inhaftierten Personen wurden am 22. März freigelassen. Am 21. März begnadigte Sultan Qaboos all diejenigen, die wegen Beleidigung des Herrschers, Computerkriminalität und Teilnahme an nicht genehmigten Protestveranstaltungen verurteilt worden waren, und ordnete ihre Freilassung für den darauffolgenden Tag an. Mindestens 36 AktivistInnen waren zwischen dem 26. Juni und dem 16 September 2012 in verschiedenen Verfahren wegen Beleidigung des Sultans, Veröffentlichung verleumderischen Materials im Internet, rechtswidriger Versammlung und der Verbreitung von schädlichem und provozierendem Material verurteilt worden. Die Meisten traten ihre Strafen unmittelbar nach der Bestätigung der Urteile an.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Dutzende omanische AktivistInnen wurden wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verurteilt oder standen vor Gericht. Die Verhandlungen begannen 2012, nachdem im Mai und Anfang Juni 2012 zahlreiche SchriftstellerInnen, AktivistInnen und BloggerInnen im Oman festgenommen worden waren. In dieser Zeit gab die omanische Staatsanwaltschaft mehrere Stellungnahmen ab, in denen sie drohte, rechtliche Schritte gegen jede Person einzuleiten, die "unter dem Vorwand, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen" in den Printmedien oder im Internet "beleidigende Äußerungen" veröffentliche. Die Festnahmewelle begann am 31. Mai 2012 mit der Inhaftierung dreier AktivistInnen, die nach Fohoud zu den dortigen rund 250 Kilometer südwestlich von Maskat entfernt gelegenen Erdölfeldern unterwegs waren, um einen in der Woche zuvor begonnenen Streik der ArbeiterInnen zu dokumentieren. Bei den Festgenommenen handelte es sich um Yaqoub al-Kharousi, Habeeba al-Hina'i und Ismail al-Muqbali. Im Juni wurden erneut mehrere SchriftstellerInnen und AktivistInnen festgenommen. Am 5. Dezember 2012 hielt das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen fünf Männer und eine Frau wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung diffamierender Materialien im Internet aufrecht. Abdullah al-Abdali, Bassam Abu Qasida, Hilal al-Busa'idi, Issa al-Mas'udi und Muhammad al-Kiyumi wurden zu einjährigen Haftstrafen und der Zahlung von jeweils 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.000 Euro) verurteilt. Die Frau, Maymouna al-Badi, erhielt eine Gefängnisstrafe von 20 Tagen.

Am 12. Dezember 2012 erhielt das Berufungsgericht in Maskat die Urteile des erstinstanzlichen Gerichts gegen elf Männer und eine Frau wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet aufrecht. Zehn der Männer - Abdullah al-Arimi, Abdullah al-Siyabi, Ali al-Muqbali, Hamad al-Kharousi, Mahmoud al-Rawahi, Mohamed al-Badi, Mohamed al-Habsi, Nabhan al-Hanashi, Rashed al-Badi und Taleb al-Ebri - sowie die Frau Mona Harden wurden zu je einem Jahr Haft und einem Bußgeld von zwischen 200 und 1.000 omanischen Rial (umgerechnet etwa 280 und 1.900 Euro) verurteilt. Hamoud al-Rashidi erhielt eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Am 16. Januar 2013 bestätigte das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen die sieben AktivistInnen Usama al-Tawayyah, Ahmed al-Mu'ammari, Awadh al-Sawafi, Mukhtar al-Hina'i, Mohammed al-Jamoudi, Ismail al-Muqbali und Hassan Raqishi. Sie waren wegen der Beleidigung des Sultans und Verstoßes gegen die Internetgesetze in Oman zu zwischen 12 und 18 Monaten Haft und einem Bußgeld verurteilt worden. Das Strafmaß von Ishaq al-Aghbari und Ali al-Hajji wurde im selben Verfahren auf drei bzw. sechs Monate reduziert. Am 25 Februar hielt der Oberste Gerichtshof in Oman die Urteile gegen die fünf Aktivisten Ali al-Muqbali, Mohammed al-Habsi, Abdullah al-Siyabi, Hilal al-Busa'idi und Abdullah al-Abdali aufrecht. Ali al-Muqbali erhielt eine einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen die Internetgesetze. Die anderen vier wurden wegen Beleidigung des Sultans und Verstoßes gegen die Internetgesetze zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

Weitere Informationen zu UA-174/2012 (MDE 20/001/2012, 18. Juni 2012, MDE 20/002/2012, 24. Juli 2012, MDE 20/003/2012, 16. August 2012 , MDE 20/004/2012, 11. September 2012 und MDE 22/005/2012, 6. Dezember 2012, MDE 20/001/2013, 19. Februar 2013 und MDE 20/002/2013, 7. März 2013)

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-174/2012-7, AI-Index: MDE 20/003/2013, Datum: 22. März 2013 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2013