ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-231/2013, AI-Index: EUR 61/004/2013, Datum: 21. August 2013 - dw
Usbekistan
Inhaftierter Tadschike in Foltergefahr
ABDUMAVLON ABDURAKHMONOV, 38-jähriger Tadschike
Abdumavlon Abdurakhmonov ist seit April ohne Zugang zu seiner Familie in Usbekistan inhaftiert. Seine Familie befürchtet, dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen.
Der 38-jährige Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov ist am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt Abdumavlon Abdurakhmonovs Bruder in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, die ihn darüber in Kenntnis setzte, dass Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April vom usbekischen nationalen Sicherheitsdienst festgenommen worden war. Seine Angehörigen hatten seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod in Ost-Usbekistan, 150 km von der Hauptstadt Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vorübergehenden Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Familie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechtsbeistand hat.
Sein Bruder kontaktierte das tadschikische Konsulat in Taschkent, um sich über die Gründe für die Inhaftierung von Abdumavlon Abdurakhmonov zu erkundigen. Das tadschikische Konsulat bat das usbekische Außenministerium um Auskunft und erhielt am 30. Mai die Rückmeldung, dass Abdumavlon Abdurakhmonov nicht von der Polizei in Bekobod festgenommen worden war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Vater schrieb daraufhin im Juni an den tadschikischen Menschenrechtsombudsmann, um Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung des Verbleibs seines Sohnes zu erhalten. Der tadschikische Ombudsmann leitete die Anfrage an den usbekischen Ombudsmann weiter. Bisher hat der tadschikische Ombudsmann jedoch keine Antwort erhalten. Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind, drohen unabhängig von der Länge der Inhaftierung Folter und andere Misshandlungen.
Seit den Zwischenfällen in Andijon im Mai 2005 verschlechtert sich die Menschenrechtssituation in Usbekistan stark. Damals schossen Sicherheitskräfte auf eine Menschenmenge von tausenden, größtenteils unbewaffneten Protestierenden, darunter Frauen und Kinder, während diese im Stadtzentrum gegen die Regierung demonstrierten und sogar, als sie schon flohen.
Trotz wiederholter Zusicherungen der usbekischen Regierung, dass Folterpraktiken erheblich abgenommen haben, erhält Amnesty International weiterhin Berichte über weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten und Gefangenen. Diesen Berichten zufolge versäumten es die Behörden in den meisten Fällen, umgehend unparteiische und effektive Untersuchungen der Anschuldigungen über Folter und andere Misshandlungen durchzuführen. Auch UN-Organe haben die Folterung und anderweitige Misshandlung von Untersuchungshäftlingen und Inhaftierten in Usbekistan dokumentiert. In diesem Zusammenhang hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter im Jahre 2003 festgestellt, dass Folter in Usbekistan "systematisch" angewendet wird. Des Weiteren hat der UN-Ausschuss gegen Folter nach seiner regelmäßigen Überprüfung Usbekistans im Jahre 2007 festgestellt, dass Folter in Hafteinrichtungen in Usbekistan "Routine" ist und in der Regel nicht bestraft wird.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2013