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AKTION/1569: Urgent Action - Usbekistan, inhaftierter Tadschike in Foltergefahr


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-231/2013, AI-Index: EUR 61/004/2013, Datum: 21. August 2013 - dw

Usbekistan
Inhaftierter Tadschike in Foltergefahr



ABDUMAVLON ABDURAKHMONOV, 38-jähriger Tadschike

Abdumavlon Abdurakhmonov ist seit April ohne Zugang zu seiner Familie in Usbekistan inhaftiert. Seine Familie befürchtet, dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen.

Der 38-jährige Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov ist am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt Abdumavlon Abdurakhmonovs Bruder in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, die ihn darüber in Kenntnis setzte, dass Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April vom usbekischen nationalen Sicherheitsdienst festgenommen worden war. Seine Angehörigen hatten seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod in Ost-Usbekistan, 150 km von der Hauptstadt Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vorübergehenden Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Familie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechtsbeistand hat.

Sein Bruder kontaktierte das tadschikische Konsulat in Taschkent, um sich über die Gründe für die Inhaftierung von Abdumavlon Abdurakhmonov zu erkundigen. Das tadschikische Konsulat bat das usbekische Außenministerium um Auskunft und erhielt am 30. Mai die Rückmeldung, dass Abdumavlon Abdurakhmonov nicht von der Polizei in Bekobod festgenommen worden war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Vater schrieb daraufhin im Juni an den tadschikischen Menschenrechtsombudsmann, um Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung des Verbleibs seines Sohnes zu erhalten. Der tadschikische Ombudsmann leitete die Anfrage an den usbekischen Ombudsmann weiter. Bisher hat der tadschikische Ombudsmann jedoch keine Antwort erhalten. Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind, drohen unabhängig von der Länge der Inhaftierung Folter und andere Misshandlungen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Seit den Zwischenfällen in Andijon im Mai 2005 verschlechtert sich die Menschenrechtssituation in Usbekistan stark. Damals schossen Sicherheitskräfte auf eine Menschenmenge von tausenden, größtenteils unbewaffneten Protestierenden, darunter Frauen und Kinder, während diese im Stadtzentrum gegen die Regierung demonstrierten und sogar, als sie schon flohen.

Trotz wiederholter Zusicherungen der usbekischen Regierung, dass Folterpraktiken erheblich abgenommen haben, erhält Amnesty International weiterhin Berichte über weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten und Gefangenen. Diesen Berichten zufolge versäumten es die Behörden in den meisten Fällen, umgehend unparteiische und effektive Untersuchungen der Anschuldigungen über Folter und andere Misshandlungen durchzuführen. Auch UN-Organe haben die Folterung und anderweitige Misshandlung von Untersuchungshäftlingen und Inhaftierten in Usbekistan dokumentiert. In diesem Zusammenhang hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter im Jahre 2003 festgestellt, dass Folter in Usbekistan "systematisch" angewendet wird. Des Weiteren hat der UN-Ausschuss gegen Folter nach seiner regelmäßigen Überprüfung Usbekistans im Jahre 2007 festgestellt, dass Folter in Hafteinrichtungen in Usbekistan "Routine" ist und in der Regel nicht bestraft wird.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, umgehend das Schicksal und den Verbleib von Abdumavlon Abdurakhmonov aufzuklären. Bitte geben Sie, sofern er sich in Haft befindet, die Gründe für seine Inhaftierung bekannt.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Abdumavlon Abdurakhmonov, sofern er inhaftiert ist, umgehend Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand aufnehmen kann.
  • Ich möchte Sie zudem an Ihre Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen erinnern, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die UN-Antifolterkonvention.

APPELLE AN

INNENMINISTER
Bahodir Matlubov
Ministry of Internal Affairs
ul. Junus Rajabiy 1
Tashkent 100029
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 998) 71 233 89 34
E-Mail: mvd@mvd.uz oder info@mvd.uz

GENERALSTAATSANWALT
Rashidzhon Kodirov
General Prosecutor's Office of Uzbekistan
ul. Gulyamova. 66
Tashkent 700047
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 998) 17 133 39 17 oder (00 998) 17 133 73 68
E-Mail: prokuratura@lawyer.uz


KOPIEN AN

AUSSENMINISTER
Abdulaziz Kamilov
ul. Uzbekistan 9
Tashkent 100029
USBEKISTAN
Fax: (00 998) 71 239 1517
E-Mail: info@tiv.uz

BOTSCHAFT DER REPUBLIK USBEKISTAN
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Fax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Kirgisisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Uzbekistani authorities to immediately clarify Abdumavlon Abdurakhmonov's fate and whereabouts and, if he has been detained, reveal the reasons for this.
  • Calling on the authorities to ensure that, if in custody, Abdumavlon Abdurakhmonov's family has immediate access to him; and he is able to see a defence lawyer.
  • Reminding the authorities of their obligations under international human rights law, including the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention Against Torture.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-231/2013, AI-Index: EUR 61/004/2013, Datum: 21. August 2013 - dw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2013