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AKTION/1653: Urgent Action - USA, Kimberly Rivera ist frei


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-263/2012-7, AI-Index: AMR 51/084/2013, Datum: 13. Dezember 2013

USA
Kimberly Rivera ist frei



KIMBERLY RIVERA, US-Soldatin

Die US-amerikanischen Behörden haben die gewaltlose politische Gefangene Kimberly Rivera aus dem Gefängnis entlassen. Die ehemalige Obergefreite Kimberly Rivera kam am 12. Dezember vorzeitig aus dem Gefängnis frei. 18 Tage zuvor hatte sie ihr fünftes Kind zur Welt gebracht.

Kimberly Rivera befand sich seit September 2012 in US-Militärgewahrsam, nachdem sie wegen Fahnenflucht festgenommen worden war. Während ihres Irak-Einsatzes entfernte sich die US-Soldatin bei einem Heimaturlaub in den USA im Januar 2007 unerlaubt von der Truppe und ging mit ihrer Familie nach Kanada. Sie hatte aus moralischen Gründen den Entschluss gefasst, nicht länger am Krieg im Irak oder einem anderen Konflikt teilzunehmen. In Kanada stellte sie einen Antrag auf Aufnahme als Flüchtling, wurde jedoch im September 2012 abgeschoben, nachdem ein Gericht ihren Antrag im Berufungsverfahren abgelehnt hatte.

Im April 2013 war Kimberly Rivera zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, die in einer strafprozessualen Absprache auf 10 Monate verkürzt wurden. Sie wurde zudem unehrenhaft aus der US-Armee entlassen. Am 28. November wurde ihr Antrag auf Strafmilderung zurückgewiesen. Sie hatte eine Verkürzung ihrer Haft um 45 Tage beantragt.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amnesty International betrachtete Kimberly Rivera als gewaltlose politische Gefangene und ist der Ansicht, dass das Recht auf Verweigerung eines militärischen Dienstes aus Gewissensgründen zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gehört. Diese Freiheiten werden in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert.

Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Militärdienst oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht generell gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen.

Wenn solch eine Person allein wegen dieser Überzeugungen festgenommen oder inhaftiert wird, so ist sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten. Ebenfalls betrachtet Amnesty International Kriegsdienstverweigerer als gewaltlose politische Gefangene, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie zuvor angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, um ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken oder es ihnen faktisch unmöglich war, dies zu tun. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

Weitere Informationen zu UA-263/2012 (AMR 20/007/2012, 13. September 2012, AMR 51/081/2012, 21. September 2012, AMR 51/098/2012, 12. Dezember 2012, AMR 51/013/2013, 12. März 2013, AMR 51/024/2013, 3. Mai 2013, AMR 51/075/2013, 6. November 2013 und AMR 51/083/2013, Datum: 6. Dezember 2013)

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-263/2012-7, AI-Index: AMR 51/084/2013, Datum: 13. Dezember 2013
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2013