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AKTION/1751: Urgent Action - Bahrain, Student weiterhin vor Gericht


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-005/2014-1, AI-Index: MDE 11/013/2014, Datum: 10. April 2014 - dw

Bahrain
Student weiterhin vor Gericht



AHMAD MSHAIMA', Student

Das Verfahren gegen den Studenten Ahmad Mshaima' wird in Bahrain fortgeführt, den von ihm vorgebrachten Foltervorwürfen wurde anscheinend nicht nachgegangen. Er sagte am 10. April vor dem Richter aus, in Haft gefoltert worden zu sein, und sagte seiner Familie, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtere.

Ahmad Hassan Ali Mshaima', der am 28. Dezember 2013 festgenommen wurde, wird wegen "illegaler Versammlung mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen und die öffentliche Sicherheit zu gefährden" angeklagt. Die Anklage steht im Zusammenhang mit Protesten anlässlich des zweiten Jahrestages des Aufstandes in Bahrain am 14. Februar 2013. Sein Gerichtsverfahren wurde am 13. März 2014 vor einem Strafgericht niedriger Instanz in Manama aufgenommen. Er bestritt alle Vorwürfe. Am 10. April fand eine weitere Anhörung statt. Dem Angeklagten nahestehende Quellen gaben Amnesty International gegenüber an, Ahmad Mshaima' habe vor dem Richter ausgesagt, er sei in Haft gefoltert worden, doch der Richter habe ihm nicht gestattet, dies detailliert zu erläutern, sondern darauf verwiesen, dass sein Rechtsbeistand dies in künftigen Anhörungen tun könne. Sein Rechtsbeistand bat darum, Ahmad Mshaima' auf Kaution aus der Haft zu entlassen, doch das Gesuch wurde abgelehnt. Die nächste Anhörung wurde für den 16. April angesetzt.

Ahmad Mshaima' durfte seinen Rechtsbeistand ausschließlich während seiner Befragung im Büro der Staatsanwaltschaft und während der ersten zwei Anhörungen vor Gericht treffen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge ist ihm der uneingeschränkte Zugang zu seinem Rechtsbeistand weiterhin untersagt, sodass er seine Verteidigung nicht in angemessener Form vorbereiten kann. Er befindet sich zurzeit im Dry Dock-Gefängnis.

Bei einem Besuch seiner Angehörigen gab er ihnen gegenüber an, während einer Vernehmung in den ersten Stunden seiner Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Er wurde unter anderem geschlagen, gegen die Beine getreten und gezwungen, seinen Vater, der einer von 13 bekannten Oppositionellen und ein gewaltloser politischer Gefangener ist, und seine Religion zu beleidigen sowie Dokumente zu unterzeichnen. Bei Besuchen seiner Familie im Gefängnis klagte er über Knieschmerzen und Schwierigkeiten beim Gehen. Seine Angehörigen reichten eine formelle Beschwerde wegen seiner Foltervorwürfe bei der Sonderuntersuchungseinheit ein, von der sie bisher jedoch keine Antwort erhalten haben.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Ahmad Mshaima' ist der Sohn von Hassan Mshaima', der derzeit im Jaw-Gefängnis außerhalb von Manama eine lebenslange Gefängnisstrafe verbüßt. Er gehört zu einer Gruppe von 13 inhaftierten oppositionellen Aktivisten. Seit März 2013 werden Hassan Mshaima' die angemessene medizinische Versorgung sowie Familienbesuche verwehrt, weil er sich weigert, die Gefängniskleidung zu tragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in UA-139/2011
(http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-139-2011/unfaires-verfahren-fuer-oppositionelle)
und weiterführenden UAs zu dem Fall.

Die Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry - BICI), die am 29. Juni 2011 vom König benannt wurde, ist damit beauftragt worden, während der Proteste 2011 begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und einen Bericht zu erstellen. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts im November 2011 verpflichtete sich die bahrainische Regierung öffentlich zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen. Der Bericht beleuchtete die Reaktion der Regierung auf die Massenproteste und dokumentierte weitreichende Menschenrechtsverletzungen. In einer der Schlüsselempfehlungen forderte der Bericht die Regierung auf, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen wie Folter und exzessive Gewaltanwendung vor Gericht zu stellen und unabhängige Untersuchungen zu Foltervorwürfen durchzuführen.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Ahmad Mshaima' unverzüglich und bedingungslos freizulassen, falls er nur aufgrund der Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Haft sitzt.
  • Bitte gewähren Sie Ahmad Mshaima' uneingeschränkten Zugang zu seinem Rechtsbeistand, leiten Sie eine sofortige und unabhängige Untersuchung der Foltervorwürfe ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
  • Ich bitte Sie eindringlich, Ahmad Mshaima' die von ihm benötigte medizinische Versorgung zukommen zu lassen und ihn, wenn nötig, in ein Fachkrankenhaus zu überstellen.

APPELLE AN

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain


KOPIEN AN

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken. Weitere Informationen zu UA-005/2014 (MDE 11/003/2014, 8. Januar 2014)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the authorities to release Ahmad Mshaima' immediately and unconditionally if he is held solely for exercising his rights to freedom of expression and assembly.
  • Urging them to allow Ahmad Mshaima full access to his lawyer, order an immediate and independent investigation into his allegations of torture and bring those responsible to justice.
  • Urging them to provide him with any medical attention he may require, including access to specialized hospitals.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Auch zwei Jahre nach Veröffentlichung des Berichts durch die BICI hat die Regierung die Schlüsselempfehlungen nicht umgesetzt. Es befinden sich immer noch gewaltlose politische Gefangene in Haft - darunter auch Demonstrierende, die während der Proteste festgenommen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt. Es ist vermehrt zu Inhaftierungen von Personen gekommen, die auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung geäußert haben. Bahrainische Gerichte scheinen stärker darauf bedacht zu sein, sich der Regierung unterzuordnen, als wirksame Rechtsmittel für BahrainerInnen anzubieten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

Die Einberufung der BICI und ihr Bericht wurden als bahnbrechende Initiative angesehen, doch nach fast zwei Jahren ist das Versprechen bedeutender Reformen von der Regierung immer noch nicht in die Tat umgesetzt worden. Die bahrainische Regierung kommt den wesentlichen Empfehlungen der BICI zur Rechenschaftslegung nicht nach. Dazu zählt ihr Versagen, unabhängige, zielgerichtete und transparente Untersuchungen der Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung durchzuführen und die Strafverfolgung all derjenigen Personen zu veranlassen, die Befehle gegeben haben, aufgrund derer Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Bahrain: Reform shelved, repression unleashed vom November 2012 unter http://amnesty.org/en/library/info/MDE11/062/2012/en. Das Parlament von Bahrain trat am 28. Juli 2013 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen und legte dem König von Bahrain, Scheich Hamad bin 'Issa Al Khalifah, anschließend 22 Empfehlungen vor. Diese sehen eine Verschärfung der im Antiterrorgesetz von 2006 festgelegten Strafen vor. Wenige Tage darauf erließ der König mehrere Dekrete, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter eingeschränkt wurde. Unter anderem sahen die Dekrete ein zeitlich unbefristetes Verbot aller Proteste, Sitzstreiks und öffentlicher Versammlungen in Manama vor und erteilten den Sicherheitskräften zusätzliche weitreichende Befugnisse.

In einer gemeinsamen Erklärung an die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte vom 9. September 2013 zur Menschenrechtslage in Bahrain, die 47 Staaten unterzeichnet haben, äußerten diese ihre Besorgnis über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Bahrain.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-005/2014-1, AI-Index: MDE 11/013/2014, Datum: 10. April 2014 - dw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014