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AKTION/1818: Briefe gegen das Vergessen, März 2015


www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen

Briefe gegen das Vergessen - Aktion des Monats März 2015

- Indien - Irom Sharmila
- Türkei - Ali Özdemir
- Saudi-Arabien - Waleed Abu Al Khair


Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Weil sie ihre Meinung sagen, sich für die Menschenrechte in ihrem Land einsetzen oder mit friedlichen Mitteln ihre Regierung kritisieren. Gewaltlose politische Gefangene verschwinden oft für Jahre hinter Gittern - ohne faires Gerichtsverfahren und unter unterschiedlich schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Darum brauchen sie unseren Schutz, unsere Solidarität, unseren Einsatz!

Aus diesem Grund startet Amnesty International sogenannte "Briefe gegen das Vergessen". Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Gefangenen nicht in Vergessenheit geraten sind. Die "Briefe gegen das Vergessen" wirken durch ihre enorme Anzahl.

Wir brauchen Ihre Unterstützung. Gegen das Vergessen. Beteiligen Sie sich an den Briefen gegen das Vergessen!

INDIEN

Irom Sharmila

Die indische Menschenrechtsaktivistin Irom Sharmila befindet sich seit dem 2. November 2000 aus Protest gegen ein Sondergesetz mit dem Namen Armed Forces (Special Powers) Act (AFSPA) im Hungerstreik. Sie macht das Gesetz für zahlreiche Gewalttaten im ostindischen Bundesstaat Manipur sowie in anderen Regionen im Nordosten Indiens verantwortlich. Kurz nach Beginn ihres Protestes wurde die "Eiserne Lady von Manipur" festgenommen und wegen "versuchten Suizids" angeklagt, der in Indien lange Zeit als Straftat betrachtet wurde. Irom Sharmila wies die Vorwürfe mit der Erklärung zurück, dass es sich bei ihrem Hungerstreik um einen friedlichen Protest und nicht um einen Selbstmordversuch handelte. "Versuchter Suizid" konnte in der Vergangenheit mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Obwohl nie ein Urteil gegen Irom Sharmila erlassen wurde, hat man sie regelmäßig nach einem Jahr aus der Haft entlassen und nach kurzer Zeit aufgrund ihrer anhaltenden Nahrungsverweigerung wieder festgenommen.

Am 22. Januar 2015 hat ein Gericht die gegen Irom Sharmila erhobene Anklage zurückgewiesen und die Freilassung der Menschenrechtsaktivistin angeordnet, weil "versuchter Suizid" in Indien nicht länger als Straftat betrachtet wird. Dennoch ist sie nur einen Tag später von Angehörigen der Polizei in Manipur erneut festgenommen worden. Derzeit befindet sie sich in der geschlossenen Abteilung des Krankenhauses Jawaharlal Nehru in Imphal, der Hauptstadt Manipurs, wo sie mit Flüssignahrung zwangsernährt wird.

Am 2. oder 3. März soll eine Anhörung vor einem Gericht in Delhi stattfinden, in dem ihr ebenfalls "versuchter Suizid" vorgeworfen wird.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den indischen Justizminister und bitten Sie ihn, Irom Sharmila umgehend freizulassen und alle Anklagen gegen sie fallen zu lassen.

Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch an:
Sadananda Gowda
Minister of Law and Justice
4th Floor, 'A' Wing, Shashtri Bhawan
Rajendra Prasad Road
New Delhi. PIN 110001
INDIEN
Fax: 00 91-11 23 38 4241
E-Mail: sadanandagowda@yahoo.com
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,80 EUR)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Indien
S. E. Herrn Vijay Keshav Goghale
Tiergartenstraße 17, 10785 Berlin
Fax: 030 - 25 79 51 02
E-Mail: dcm@indianembassy.de


TÜRKEI

Ali Özdemir

Dem Syrer Ali Özdemir ist in der Nacht des 18. Mai 2014 in den Kopf geschossen worden, als er versuchte, die türkische Grenze mit neun weiteren syrischen Flüchtlingen zu überqueren. Der damals 14-Jährige überlebte, verlor jedoch das Augenlicht auf beiden Augen.

Der Vater von Ali Özdemir sagte Amnesty International, dass die Flüchtlinge "etwa zehn Meter vor der Grenze hörten, wie sich Menschen auf Türkisch unterhielten. Ali hatte Angst. Er hatte bereits Angst, bevor sie sich aufgemacht hatten, und wusste nun nicht, was er tun sollte. Gerade als er sich entschieden hatte, umzudrehen und seinen Kopf und seinen Körper in einer Umkehrbewegung leicht nach links gewandt hatte, traf ihn eine Kugel seitlich in den Kopf. Man hatte ihn nicht gewarnt und es waren keine Warnschüsse abgegeben worden. Eine einzige Kugel wurde abgefeuert, die hinter seiner rechten Augenhöhle in seinen Kopf ein- und hinter seiner linken Augenhöhle wieder austrat."

Als er stabil genug war, erhielt Ali Özdemir ein Visum, um zu seiner Mutter nach Deutschland zu reisen. Seine Familie hat von den türkischen Behörden noch immer keine Antwort bezüglich einer Untersuchung des Falls erhalten. Bisher ist dementsprechend noch niemand vor Gericht gestellt worden.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den türkischen Justizminister und bitten Sie ihn, sofort eine wirksame, unabhängige und umfassende Untersuchung zu dem auf Ali Özdemir abgegebenen Schuss durchzuführen und sicherzustellen, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch
an:

Minister of Justice
Mr Bekir Bozdag
Adalet Bakanligi
06659 Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Justizminister)
Fax: 00 90 - 31 24 19 33 70
E-Mail: bekir.bozdag@basbakanlik.gov.tr
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,80 EUR)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioglu
Tiergartenstraße 19-21
10785 Berlin
Fax: 030 - 275 909 15
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr


SAUDI-ARABIEN

Waleed Abu Al Khair

Waleed Abu al Khair befindet sich seit April 2014 im al-Malaz-Gefängnis in Riad in Haft. Er ist ein bekannter Anwalt und Menschenrechtsverteidiger und hat 2008 den "Menschenrechtsmonitor Saudi-Arabien" gegründet, eine der wenigen örtlichen NGOs, die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien aufdeckt. Zu den zahlreichen Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, die er bereits vor Gericht vertreten hat, gehört auch Raif Badawi. Der saudi-arabische Online-Aktivist ist wegen der Gründung und Verwaltung der Website "Saudi-arabische Liberale" und Beleidigung des Islam zu zehn Jahren Haft, einer hohen Geldstrafe und 1.000 Stockschlägen verurteilt worden.

Waleed Abu al Khair ist in der Vergangenheit wegen seiner Arbeit von den saudi-arabischen Behörden immer wieder drangsaliert, überwacht, in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, festgenommen und verhört worden. Er ist der erste Menschenrechtsverteidiger, der nach dem neuen Antiterrorgesetz verurteilt wurde, das im Februar 2014 in Kraft getreten ist. Ein Sonderstrafgericht verurteilte ihn am 6. Juli 2014 zu 15 Jahren Haft, einem anschließenden 15-jährigen Reiseverbot und einer Geldstrafe von 200.000 Saudi-Riyal (etwa 47.000 Euro).

Samar Badawi, die Frau des Menschenrechtsanwalts, brachte am 24. Juni 2014 ihr erstes gemeinsames Kind zur Welt. Waleed Abu al Khair erhielt keine Erlaubnis, bei der Geburt anwesend zu sein und sah seine Tochter Joud zum ersten Mal während einer seiner Anhörungen. Seine Frau lebt derzeit mit der gemeinsamen Tochter in Dschidda.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den saudi-arabischen König, in denen Sie ihn auffordern, Waleed Abu al Khair umgehend und bedingungslos freizulassen, da er sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: 00 966 - 11 40 33 125 (über das Innenministerium)
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,80 EUR)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien S. E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi Tiergartenstraße 33-34 10785 Berlin Fax: 030 - 88 92 51 79

*

Quelle:
www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2015

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