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AKTION/1839: Erfolge - Oktober/November 2015 (amnesty journal)


amnesty journal 10/11/2015 - Das Magazin für die Menschenrechte

EINSATZ MIT ERFOLG


Weltweit beteiligen sich Tausende Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriftenaktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.


AMNESTIE STATT STRAFLAGER

BELARUS - Yury Rubtsou war über seine Freilassung aus einer belarussischen Strafkolonie selbst überrascht. Nach einer von Präsident Alexander Lukaschenko erlassenen Amnestie kamen er und fünf weitere Oppositionelle Ende August vorzeitig frei. Rubtsou war 2014 festgenommen worden, weil er auf einer Kundgebung ein T-Shirt mit einer aufgedruckten Rücktrittsforderung an Lukaschenko getragen hatte. Während des Verfahrens, bei dem er zu einer Verwaltungshaftstrafe von 25 Tagen verurteilt wurde, hatte er den Richter kritisiert, woraufhin er in einem weiteren Verfahren zu zweieinhalb Jahren Haft in einem Straflager verurteilt wurde.


SANKTIONEN NACH FOLTER

PHILIPPINEN - Zwei Polizisten, die Alfreda Disbarro in Polizeigewahrsam folterten, sind um einen Dienstgrad herabgestuft worden. Ihnen wurden Körperverletzung und Verstöße gegen die Dienstpflicht nachgewiesen. Disbarro hatte mit Erfolg eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht - ein Vorgang, der sonst nur äußerst selten Konsequenzen nach sich zieht. Amnesty drängt darüber hinaus auf eine Verurteilung der Polizisten nach dem philippinischen Antifoltergesetz und setzt sich weiterhin für die nach wie vor inhaftierte Mutter ein.


LEBENDIG ZURÜCKGEKEHRT

SYRIEN - Fast dreieinhalb Jahre galt Mazen Darwish als vermisst. Mitte August wurde der bekannte syrische Menschenrechtsanwalt freigelassen. Er war im Februar 2012 vom Geheimdienst der syrischen Luftwaffe verschleppt worden. Trotz Nachfragen erhielten weder seine Familie noch seine Rechtsbeistände Auskunft über seinen Verbleib. Darwish ist Mitbegründer des »Syrian Centre for Media and Freedom of Expression«. Er hatte zu Anfang des Bürgerkriegs kritisch über das Vorgehen der Sicherheitskräfte berichtet und für die Freilassung politischer Gefangener demonstriert. Amnesty hatte sich seit seinem Verschwinden für ihn eingesetzt. Während seiner Haft zeichnete ihn sowohl die englische Sektion der Schriftstellerorganisation PEN als auch die UNESCO für sein Engagement für die Meinungs- und Medienfreiheit aus.


AUS DER HAFT ENTLASSEN

DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Der Aktivist Bienvenue Matumo ist nach mehrtägiger Haft wieder frei. Der kongolesische Geheimdienst hatte ihn Anfang August inhaftiert, nachdem er an einer Veranstaltung teilgenommen hatte, die unter anderem vom nationalen Jugendparlament organisiert worden war. Die Gründe seiner Inhaftierung sind nicht bekannt, er wurde auch nicht angeklagt. Der Aktivist ist mit zwei gewaltlosen politischen Gefangenen befreundet, die seit März in Haft sitzen und die er seither regelmäßig im Gefängnis besucht.

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Quelle:
amnesty journal, Oktober/November 2015, S. 13
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2016

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