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AKTION/507: Urgent Action - Ukraine - Vorerst keine Zwangsuntersuchung für Gewerkschafter


ai - URGENT ACTION
UA-Nr.: UA-232/2010-2, AI-Index: EUR 50/001/2011, Datum: 27.1.2011

UKRAINE
Vorerst keine Zwangsuntersuchung

Weitere Informationen zu UA-232/2010 (EUR 50/011/2010, 3. November 2010 und EUR 50/013/2010, 8. Dezember 2010)


ANDREI BONDARENKO, Gewerkschafter

Der ukrainische Gewerkschafter Andrei Bondarenko musste sich einer ursprünglich für den 13. Dezember 2010 angesetzten psychiatrischen Untersuchung doch nicht unterziehen. Er ist der Ansicht, dass der Druck durch die Öffentlichkeit sowie die internationale Aufmerksamkeit, die sein Fall nicht zuletzt dank der Appelle durch das Eilaktionsnetz erhalten hat, dazu beigetragen haben. Der Anwalt von Andrei Bondarenko legte 2010 vor dem Gericht für Kriminal- und Zivilfälle Rechtsmittel gegen die verordnete psychiatrische Untersuchung ein. Er wurde bisher jedoch nicht über ein mögliches Anhörungsdatum informiert. Das Gericht ist nicht verpflichtet, Andrei Bondarenko oder seinen Anwalt im Voraus über eine etwaige Anhörung in Kenntnis zu setzen und könnte diese auch ohne deren Anwesenheit durchführen. Wenn das Gericht die Rechtsmittel zurückweist, könnte Andrei Bondarenko nach wie vor eine psychiatrische Untersuchung drohen. Eine solche Untersuchung wäre in der Region Vinnicja wahrscheinlich nicht unparteiisch, da auf die zuständigen ÄrztInnen großer politischer Druck ausgeübt werden könnte. Auch das bisherige Verhalten von ÄrztInnen der psychiatrischen Klinik, die Andrei Bondarenko gegen seinen Willen untersuchen wollten, lässt auf Parteilichkeit schließen. Amnesty International bezweifelt stark die Notwendigkeit einer weiteren psychiatrischen Untersuchung an Andrei Bondarenko. Falls die eingelegten Rechtsmittel jedoch zurückgewiesen werden und der Gerichtsbeschluss aufrechterhalten wird, so sollte eine solche Untersuchung unparteiisch und in Übereinstimmung mit internationalen Berufsstandards von PsychiaterInnen der psychiatrischen Vereinigungen der Ukraine, die über gerichtsmedizinische Kompetenzen verfügen, durchgeführt werden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Bei Andrei Bondarenko ist in der Vergangenheit niemals eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden. Er ließ sich bislang drei Mal freiwillig untersuchen, zuletzt im Oktober 2010. Jedes Mal wurde ihm geistige Gesundheit bescheinigt. Die Staatsanwaltschaft nannte als Begründung für ihren Antrag auf eine psychiatrische Untersuchung des Gewerkschafters unter anderem sein "überzogenes Bewusstsein für die eigenen und die Rechte anderer und seine ungezügelte Bereitschaft, diese Rechte auf unrealistische Weise zu verteidigen".

Im Jahr 2007 beantragte die Staatsanwaltschaft Vinnicja zwei Mal bei MitarbeiterInnen des Gesundheitsamts der Stadt, Andrei Bondarenko auch gegen seinen Willen psychiatrisch untersuchen zu lassen. Der erste Antrag wurde im Juli 2007 von einem Richter mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Krankenhaus den Antrag nicht vorschriftsmäßig formuliert habe. Nachdem Andrei Bondarenko freiwillig einen Psychiater des Krankenhauses von Vinnicja aufgesucht und dieser ihm geistige Gesundheit bescheinigt hatte, wurde im August auch der zweite Antrag abgelehnt.

Im Januar 2009 wurde Andrei Bondarenko vor seinem Haus festgenommen und später angeklagt, der Anordnung der Polizei, sich auszuweisen, nicht Folge geleistet zu haben. Er wurde zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt, allerdings drei Tage vor Ablauf der Haftzeit erneut einem Gericht vorgeführt. Dort legte die psychiatrische Klinik der Region zum dritten Mal einen Antrag auf Untersuchung seiner psychischen Verfassung vor. Aus dem Krankenhaus verlautbarte, Andrei Bondarenko habe zu einem früheren Zeitpunkt selbst eine psychiatrische Untersuchung beantragt - was der Gewerkschafter bestreitet - und es wurde eine Vollmacht vorgelegt, welche die ÄrztInnen des Krankenhauses ermächtigt, bei der Anhörung vor Gericht die Interessen Andrei Bondarenkos zu vertreten. Dieser dritte Antrag wurde jedoch ebenfalls vom Gericht abgewiesen. Nach dem vierten Antrag auf Untersuchung seiner psychischen Verfassung reiste Andrei Bondarenko im August 2010 in die 100 Kilometer südlich von Vinnicja gelegene Stadt Gaisin, um dort mittels einer psychiatrischen Untersuchung seine geistige Gesundheit nachweisen zu können. Diese wurde ihm attestiert, woraufhin der Antrag auf Untersuchung von Andrei Bondarenko abgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft jedoch Rechtsmittel ein und reichte zusätzlich zu den Zivilprozessen auch strafrechtliche Anklagen gegen Andrei Bondarenko ein, weil er falsche Daten genutzt haben soll, um die Untersuchung im August durchführen zu lassen. Nach der Veröffentlichung der vorhergehenden Urgent Actions und dem öffentlichen Interesse an dem Fall wurden die Anklagen gegen Andrei Bondarenko am 29. November 2010 fallen gelassen. Die gerichtliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung von Seiten des Gerichts in Vinnicja vom 29. Oktober 2010 wurde am 23. November 2010 vom Berufungsgericht bestätigt. Derzeit prüft das Oberste Gericht der Ukraine die eingelegten Rechtsmittel.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bin sehr besorgt darüber, dass Andrei Bondarenko nach wie vor eine gegen seinen Willen vorgenommene psychiatrische Untersuchung droht, und möchte Sie bitten, mir die Gründe für eine solche zwingende medizinische Untersuchung zu nennen.

- Ich fordere Sie höflich auf, im Fall einer gerichtlich angeordneten Untersuchung diese gemäß gerichtsmedizinischen Berufsstandards und auf unparteiische Weise durchführen zu lassen. Dazu gehört auch die Vornahme der Untersuchung außerhalb von Vinnicja.

- Ich möchte Sie bitten, Andrei Bondarenko unter Hinzuziehung von PsychiaterInnen der relevanten medizinischen und psychiatrischen Vereinigungen der Ukraine untersuchen zu lassen, die gemäß den beruflichen und menschenrechtlichen Standards der Weltgesundheitsorganisation, des Weltdachverbandes World Psychiatric Association und der Vereinten Nationen praktizieren.

- Ich appelliere an Sie, Andrei Bondarenko bis zur Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nicht psychiatrisch oder anderweitig zu behandeln.

- Darüber hinaus möchte ich Sie an Ihre Verpflichtung erinnern, MenschenrechtsverteidigerInnen die Ausübung ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten frei von Behinderungen zu ermöglichen, wie in der UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen von 1999 festgelegt.

- Ich fordere Sie höflich auf, die Vorgehensweisen in diesem Verfahren in Zusammenarbeit mit unparteiischen ExpertInnen in Psychiatrie und Rechtswesen zu überprüfen.


APPELLE AN

GENERALSTAATSANWALT
Viktor Pshonka
Vul. Riznitska 13/15, 01601 Kyiv, UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor)
Fax: (00 380) 44 280 2851

STAATSPRÄSIDENT
Viktor Yanukovych
Bankovaya Str. 11, 01220 Kyiv, UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear President Yanukovych)
Fax: (00 380) 44 255 61 61
E-Mail: press@stpu.gov.ua

OMBUDSFRAU
Nina Karpachova
Vul Instytutska 21/8
01008 Kyiv , UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Ombudsperson)
E-Mail: omb@ombudsman.kiev.ua


KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER UKRAINE
I.E. Frau Nataliia Zarudna
Albrechtstraße 26, 10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: ukremb@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort.
Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Expressing concern that Andrei Bondarenko continues to be at risk of a psychiatric examination against his will and asking for the reasons behind a compulsory medical assessment such as this.

- Urging that, should such an examination be ordered by the court, it is carried out with due regard to forensic professional standards and impartiality, including by undertaking such an assessment outside the Vinnytsya region.

- Urging the authorities to ensure that any examining doctor is in good standing with the relevant Ukrainian medical and psychiatric bodies and works within a professional and human rights framework set out by the World Health Organization, the World Psychiatric Association and the United Nations.

- Urging that no compulsory medication or other treatment be contemplated before Andrei Bondarenko completes any legal appeals available to him.

- Reminding the authorities that they should ensure that human rights defenders can carry out their lawful activities unhindered in conformity with the UN Declaration on Human Rights Defenders (1999).

- Urging the authorities to review the procedures undertaken in this case in cooperation with impartial psychiatric and legal experts in Ukraine.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr.: UA-232/2010-2, AI-Index: EUR 50/001/2011, Datum: 27.1.2011
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2011