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AKTION/746: Urgent Action - USA (Pennsylvania) - Jugendstrafrecht für Jungen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-097/2010-5, AI-Index: AMR 51/073/2011, Datum: 25. August 2011 - mr

USA (Pennsylvania)
Jugendstrafrecht für Jungen


JORDAN BROWN, 13-jähriger US-amerikanischer Junge

Am 23. August hat ein Strafgericht in Pennsylvania angeordnet, den Fall von Jordan Brown unverzüglich an ein Jugendstrafgericht zu übertragen. Diese Entscheidung schützt Jordan Brown vor lebenslanger Haft ohne Bewährung. Ein solches Urteil hätte gegen internationales Recht verstoßen, da dies ein solches Strafmaß bei zur Tatzeit Minderjährigen verbietet.

In der Entscheidung vom 23. August urteilt das Strafgericht, dass "die Übertragung des Falls an die Jugendkammer des Gerichts im öffentlichen Interesse liegt. Das Gericht vertritt insbesondere den Standpunkt, dass der Angeklagte als Jugendlicher der Behandlung, Supervision und Rehabilitation zugänglich ist, nachdem sein Alter, seine geistigen Fähigkeiten, seine Reife und die Frage, ob er vor Ablauf der Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit rehabilitiert werden kann, in Betracht gezogen worden sind."

Am 29. März 2010 hatte dasselbe Gericht einen von Jordan Browns AnwältInnen eingereichten Antrag abgelehnt, ihn vor ein Jugendstrafgericht zu stellen. In der Aussage des psychiatrischen Experten der Staatsanwaltschaft hieß es, dass "die Aussichten auf Rehabilitierung während der Zeit der Zuständigkeit des Jugendgerichts wahrscheinlich nicht gut sind, da Jordan Brown keine Verantwortung für seine Tat übernimmt." Diese Ansicht wurde vom Strafgericht als "ausschlaggebend und sehr überzeugend eingestuft". Das Gericht entschied daraufhin, dass gegen den Jungen nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt werden sollte.

Das Urteil wurde vom Oberen Gericht von Pennsylvania aufgehoben, das entschied, dass die Art, wie das Prozessgericht das Gesetz angewandt hatte, gegen Jordan Browns Recht verstoßen hat, sich selbst nicht zu belasten. Das Strafgericht habe tatsächlich von dem Jungen verlangt, seine Schuld zuzugeben oder Verantwortung für das Verbrechen, das ihm zur Last gelegt wird, zu übernehmen, um zu zeigen, dass er der Rehabilitierung fähig sei.

Nach einer neuen Anhörung am 5. August gab das Strafgericht dem Antrag von Jordan Brown statt, seinen Fall an ein Jugendstrafgericht zu übergeben. Das Beweismaterial aus früheren Anhörungen wurde mit Ausnahme der Aussage des psychiatrischen Experten der Staatsanwaltschaft erneut vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft legte kein neues Gutachten vor. Das einzig neue Beweismaterial war die Feststellung seiner AnwältInnen, dass Jordan Brown in der Jugendstrafanstalt, in die er kurz nach seiner Festnahme gebracht worden war, gut reagiert habe.

Die AnwältInnen von Jordan Brown haben folgende Mitteilung an die Mitglieder von Amnesty International gesandt: "Im Namen von Jordan Brown danken wir den vielen Menschen, die im Verbund mit Amnesty International so hart und unablässig daran gearbeitet haben, Aufmerksamkeit für die Situation herzustellen und unsere offiziellen RepräsentantInnen dazu zu bewegen, den Fall einem Jugendgericht zu übertragen."

Der zur Tatzeit Elfjährige war automatisch vor ein Erwachsenengericht gestellt worden, da das Recht des Bundesstaates Pennsylvania dies bei Kapitalverbrechen zwingend vorsieht. Jordan Brown ist wegen zweifachen Mordes angeklagt, da sein Opfer Kenzie Houk hochschwanger war und das ungeborene Kind ebenfalls starb. Wenn Jordan Brown nach Erwachsenenstrafrecht wegen vorsätzlichen Mordes verurteilt worden wäre, hätte er eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung erhalten. Er bleibt nun bis auf weiteres in Jugendhaft. Die Zuständigkeit des Jugendstrafrechtssystems bleibt bestehen, bis er 21 Jahre alt wird. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen sind derzeit nicht erforderlich.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-097/2010-5, AI-Index: AMR 51/073/2011, Datum: 25. August 2011 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2011