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ASIEN/314: Afghanistan - Anschlagswelle muss endlich beendet werden


Amnesty International - 31. Oktober 2017

Afghanistan
Anschlagswelle muss endlich beendet werden


Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen sind Kriegsverbrechen. Die Verantwortlichen für diese Taten müssen strafrechtlich verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Angesichts einer neuen Welle von Anschlägen bewaffneter Gruppen in Afghanistan, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung richten, darunter auch religiöse Minderheiten, erklärt Horia Mosadiq, Afghanistan-Expertin bei Amnesty International:

"Der Bombenanschlag vom 31. Oktober ist der jüngste Angriff auf die Menschen in Afghanistan. Es schließt an eine ganze Reihe blutiger Anschläge an, die in diesem Monat verübt wurden. Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen sind Kriegsverbrechen. Die Opfer dieser furchtbaren Welle der Gewalt dürfen nicht vergessen werden. Die für diese Verbrechen Verantwortlichen müssen strafrechtlich verfolgt und in fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden, um die Straflosigkeit für derartige Gräueltaten zu beenden."

Behörden stehen in der Verantwortung

"Die afghanischen Behörden stehen in der Verantwortung, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Zivilbevölkerung vor Angriffen bewaffneter Gruppen zu schützen. Eine öffentliche Verurteilung dieser Taten reicht nicht aus. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden", sagt Horia Mosadiq weiter.

"Die unerbittliche Gewalt zeigt zudem, dass Afghanistan kein sicheres Land ist. Europäische Staaten die entgegen dem Völkerrecht Menschen nach Afghanistan abgeschoben haben, müssen sich dieser Realität stellen. Menschen dorthin zurückzuschicken, bedeutet, sie Gefahren auszusetzen."
Horia Mosadiq, Afghanistan-Expertin bei Amnesty International


Weitere Informationen zum Thema Flüchtlinge & Asyl unter:
www.amnesty.de/fluechtlinge

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Quelle:
Meldung vom 31. Oktober 2017
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/afghanistan-anschlagswelle-muss-endlich-beendet-werden
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2017

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