Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

GRUNDSÄTZLICHES/299: Vita heißt Krieg (ai journal)


amnesty journal 10/11/2011 - Das Magazin für die Menschenrechte

Vita heißt Krieg

Von Denise Bentele


Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird derzeit über Menschenrechtsverletzungen verhandelt, die in der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden. Es ist der erste Prozess in Deutschland, der nach dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird. Die Justiz stellt er vor unerwartete Probleme.


Wie weist man Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach, die Tausende Kilometer entfernt im Osten der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden? Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, zwei ruandische Staatsbürger, sind angeklagt, im Rahmen der sogenannten Vorgesetztenverantwortlichkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein - begangen 2008 und 2009 im kriegsgeschüttelten Osten des Kongo, geplant und organisiert mitten in Deutschland. Darüber hinaus wird ihnen die Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der FDLR, vorgeworfen. Bei den "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" handelt es sich um eine bewaffnete ruandische Rebellengruppe, die im Osten der Demokratischen Republik Kongo operiert und deren Präsident bzw. Vizepräsident die Angeklagten zu dieser Zeit waren.

Die vorgelegten Beweise zu beurteilen, ist die Aufgabe des 5.afsenats am Oberlandesgericht Stuttgart. So groß die Aufgabe, so kleinteilig die Beweisführung: Jedes einzelne abgehörte Telefonat wurde vorab im Bundeskriminalamt übersetzt, der Mitschnitt wird vor Gericht angehört und nochmals live übersetzt und bewertet. Jede einzelne E-Mail wird analysiert. Das bedeutet auch, dass über einzelne Sätze, einzelne Wörter diskutiert wird. Ist "vita" ein Wort aus dem in der Grenzregion gebräuchlichen Kiswahili und mit "Krieg" zu übersetzen? Oder könnte der Absender nicht doch das lateinische "vita", also "Leben", gemeint haben, wie es die Verteidigung dem Gericht nahezulegen versucht?

Die Anklageschrift ist eine Liste des Grauens: Folterungen, Geiselnahmen, Plünderungen, Einsatz von Kindersoldaten, Vergewaltigungen, Tötungen und Versklavungen. Für die Angeklagten geht es um alles. Sollten sich die Anklagepunkte erhärten, droht ihnen lebenslange Haft. Das erklärt die immer neuen Befangenheitsanträge, mit denen die Verteidigung das Gericht konfrontiert. Die Richter seien befangen und der Dolmetscher, ebenso die Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft, die für die Ermittlung schwerster Menschenrechtsverbrechen zuständig ist.m Oberlandesgericht Stuttgart gibt es keine Sonderzuständigkeit für Völkerstraftaten und keine Richter, die in der Vergangenheit schon einmal mit ähnlichen Fällen zu tun hatten. Es handelt sich um ein ganz gewöhnliches Instanzgericht.

Dieser 5. Strafsenat verhandelt nun also den ersten deutschen Völkerstrafrechtsprozess auf der Grundlage des 2002 in Deutschland eingeführten Völkerstrafgesetzbuches. Danach kann ein deutsches Gericht Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aburteilen, auch wenn weder der Täter noch das Opfer Deutsche sind. Die Tat braucht nicht einmal in Deutschland begangen worden zu sein. Dieses sogenannte "Weltrechtsprinzip" macht die Spielräume für die Täter schwerster Menschenrechtsverbrechen kleiner: Sie müssen nicht nur den Zugriff durch internationale Gerichte wie den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag fürchten, sondern auch die Strafverfolgung durch nationale Gerichte. Deshalb ist das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, obwohl nur ganze 14 Paragrafen dünn, so bedeutsam.

Der Prozess gegen Murwanashyaka und Musoni bedeutet für Amnesty International einen Durchbruch im Kampf gegen die Straflosigkeit: Ein Gesetz, das bislang nur auf dem Papier stand, wird nach fast einem Jahrzehnt endlich mit Leben gefüllt. Wie mühsam und schwierig dies ist, zeigt sich in diesem im Mai begonnenen Prozess an jedem einzelnen Verhandlungstag. Und dabei ist bislang noch gar keine Zeugin, kein Zeuge aus dem Kongo oder aus Ruanda vernommen worden, dies wird erst im späteren Verlauf der Fall sein.

Wie schwierig die Prozessführung in einem internationalen Prozess mit ganz anderem kulturellen Hintergrund ist, zeigt auch ein anderes Strafverfahren, das gegenwärtig in Frankfurt am Main stattfindet. Dort sieht sich Onesphore Rwabukombe, ebenfalls ein Ruander, mit Völkermordvorwürfen konfrontiert: Mindestens 3.730 Menschen wurden bei drei Massakern getötet, die er befehligt und koordiniert haben soll. Da diese Massaker 1994 und damit vor Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches stattfanden, basiert der Frankfurter Prozess auf einer anderen Rechtsgrundlage.

Die mit einem solchen Verfahren verbundenen Schwierigkeiten sind aber durchaus vergleichbar: angefangen von technischen Problemen bei der Übertragung von Zeugenaussagen per Video, über kulturelle Unterschiede bei der Beschreibung von Zeiträumen oder Größenordnungen ("man lief etwa eine Stunde") bis zu Fragen des Zeugenschutzes. So zeigt ein Augenzeuge vor seiner Aussage große Angst, er will seine Personalien nicht nennen. Später berichtet er, dass sein Bruder im vergangenen Jahr ebenfalls als Zeuge ausgesagt habe - vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha, Tansania. Trotz der dort herrschenden Sicherheitsvorkehrungen und Anonymisierung der Namen sei er bei seiner Rückkehr nach Ruanda angegriffen worden und an den Folgen im April gestorben.

Zuschauer, Prozessbeobachter und Journalisten wurden in beiden Prozessen ermahnt, Klarnamen nicht zu veröffentlichen, ebenso wenig die im Prozess verlesenen E-Mail-Adressen der Angeklagten. Bislang haben sie sich daran gehalten. Diese Sensibilität ist begrüßenswert, aber kann der Schutz von Zeugen, Tätern und Opfern wirklich vom guten Willen eines Zuschauers oder Journalisten abhängig gemacht werden? Nach der deutschen Strafprozessordnung können einem Zeugen persönliche Angaben erspart werden, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass durch die Offenlegung der Identität des Zeugen dessen Gesundheit oder Leben gefährdet sein könnte.

Solchen Schutzregelungen kommt gerade in Prozessen, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen verhandelt werden, eine besondere Bedeutung zu, sie sollten daher umfassend genutzt werden. Ob deutsches Prozessrecht, welches lange vor Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches konzipiert wurde, insgesamt ausreicht, die schutzwürdigen Belange aller am Prozess Mitwirkenden zu wahren, ist eine weitere Frage, die im Verlauf der Prozesse beantwortet werden muss.


Die Autorin ist Rechtsanwältin und Referentin im Bundestag. Sie koordiniert für Amnesty International die Prozessbeobachtung im Verfahren gegen Murwanashyaka und Musoni.


FDLR

Die FDLR (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda, deutsch: Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist mit rund 6.000 Kämpfern die stärkste bewaffnete Gruppierung im Ost-Kongo. 2003 wurde sie aus Hutu-Kämpfern der im Völkermord aktiven ruandischen Regierungsarmee FAR und Interahamwe-Milizen gebildet, die nach dem ruandischen Genozid 1994 in den Ostkongo geflohen waren. Die FDLR vertritt eine ethnisch-extremistische Ideologie zur Vernichtung der Tutsi, zur Einflussnahme auf Ruanda und für eine politische Beteiligung der Hutu in Ruanda. Ihre illegale Kontrolle über ressourcenreiche Regionen im Osten des Kongo sichert sie durch extreme Gewaltakte gegen die lokale Bevölkerung, die mit schwersten Kriegsverbrechen einhergehen.


*


Quelle:
amnesty journal, Oktober/November 2011, S. 30-32
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.
Ein Einzelheft kostet 4,80 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2011