Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

GRUNDSÄTZLICHES/311: Folterverbot gilt absolut und ausnahmslos (ai journal)


amnesty journal 06/07/2014 - Das Magazin für die Menschenrechte

Absolut und ausnahmslos

von Barbara Hohl



Amnesty International hat in den vergangenen fünf Jahren Folter und Misshandlung in 141 Ländern dokumentiert. In einigen Staaten handelt es sich um Einzelfälle, in vielen aber ist Folter an der Tagesordnung. Oft ist die Misshandlung der Festgenommenen ein Mittel der Polizei, um Geständnisse zu erpressen und vermeintliche Ermittlungserfolge zu präsentieren. Oft geschehen Misshandlungen auch im Namen der Sicherheit. Die Rechtfertigung von Folter durch die USA im "Krieg gegen den Terror" war ein fatales Vorbild für die Weltgemeinschaft.

Die Staaten verstecken sich hinter einer Doppelmoral. Sie bekennen sich zwar zum internationalen Folterverbot, unternehmen aber nichts gegen Folter oder ordnen sie sogar heimlich an. Viele Regierungen rechtfertigen sie unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit. Der stetige Fortschritt, der in den vergangenen 30 Jahren in diesem Bereich zu verzeichnen war, wird so wieder zunichte gemacht. Seit 1984 haben 155 Staaten die Antifolterkonvention der UNO ratifiziert. Das Folterverbot gilt absolut und ohne Ausnahme weltweit, weil es zum zwingenden Völkerrecht gehört.

Es braucht öffentlichen Druck, damit die Regierungen ihren rechtlichen Pflichten nachkommen und das Folterverbot respektieren. Das Bekenntnis zum internationalen Folterverbot ist nichts wert, solange viele Staaten Misshandlungsvorwürfen nicht nachgehen, Gerichte erpresste Geständnisse verwerten und Folterer straffrei bleiben. Amnesty International fordert die Regierungen deshalb auf, endlich konkrete Maßnahmen zum Schutz gegen Folter zu ergreifen, die in internationalen Abkommen längst vereinbart sind.

Die Stop Folter-Kampagne konzentriert sich auf die Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Beispielhaft wird an den fünf Ländern Marokko, Mexiko, Nigeria, Usbekistan und den Philippinen demonstriert, welche Schritte hier jeweils nötig sind. In diesen Ländern gibt es zwar Gesetze gegen Folter, aber faktisch wird sie weiter praktiziert.


Barbara Hohl leitet die Stop Folter-Kampagne in der deutschen Zentrale von Amnesty International

*

Quelle:
amnesty journal, Juni/Juli 2014, S. 21
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de
 
Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.
Ein Einzelheft kostet 4,80 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2014


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang