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GRUNDSÄTZLICHES/331: Gute NGOs, böse NGOs (ai journal)


amnesty journal 04/05/2016 - Das Magazin für die Menschenrechte

Gute NGOs, böse NGOs

von Andrea Berg


Nicht nur in Indien ist die Zivilgesellschaft unter Beschuss. Weltweit wächst der Druck auf Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Menschenrechtsverteidiger. Auch Deutschland bleibt von dem Trend nicht verschont.


Indien ist die bevölkerungsreichste Demokratie der Welt - in Sachen Zivilgesellschaft geht das Land jedoch mit schlechtem Beispiel voran. Im April 2015 hat die Regierung auf einen Schlag fast 9.000 NGOs die Lizenzen für die Entgegennahme ausländischer Spenden entzogen und versucht systematisch, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu kriminalisieren. Jedoch nicht nur in Indien sind repressive Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft an der Tagesordnung. Es handelt sich um einen weltweiten Trend, der seit mehreren Jahren anhält und sich zunehmend verschärft. Dabei lassen sich verschiedene Muster erkennen.

Muster Nummer 1: Immer wieder kommt es im Vorfeld von Wahlen zu massiven Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit. Das südostasiatische Land Myanmar ist ein Beispiel dafür. Vor den Parlamentswahlen im November 2015 standen dort Menschenrechtsverteidiger massiv unter Druck, regelmäßig wurden Demonstrationen verboten und die Zahl der gewaltlosen politischen Gefangenen stieg stark an. Auch Journalisten, die kritisch berichteten, mussten mit drastischen Folgen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Auch in Äthiopien gingen die Behörden vor der Parlamentswahl im Mai 2015 gegen unabhängige Medien vor, Mitglieder oppositioneller Parteien sowie friedliche Protestierende wurden massenhaft festgenommen. Mehrere Versuche von Oppositionsparteien, Demonstrationen durchzuführen, wurden von den Behörden verhindert.

Muster Nummer 2: Häufig kommen Einschränkungen der Zivilgesellschaft auch als "Antiterrormaßnahmen" daher. Ein Beispiel dafür ist Saudi-Arabien, wo unter Rückgriff auf das verschärfte Antiterrorgesetz vom Februar 2014 friedliche Aktivitäten als "Terrorismus" definiert werden und Behörden weitreichende Befugnisse im "Kampf gegen den Terror" erhielten. So wurde der Rechtsanwalt Waleed Abu al-Khair, der Verteidiger des prominenten Bloggers Raif Badawi, wegen seiner Menschenrechtsaktivitäten nach dem Antiterrorgesetz zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im Dezember 2014 erließ die kenianische Regierung überhastet und ohne ausreichende Einbeziehung der Öffentlichkeit ein neues Sicherheitsgesetz, durch das zahlreiche Bestimmungen in 22 existierenden Gesetzen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Menschenrechte abgeändert wurden.

Muster Nummer 3: Der Handlungsspielraum von NGOs wird rechtlich eingeschränkt. Prominentestes Beispiel dafür ist sicher Russland, wo bereits seit 2012 ein Gesetz in Kraft ist, das vom Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen als "Auslandsagenten" einstuft. Im Sommer 2015 folgte dann ein Gesetz gegen unerwünschte, ausländische Organisationen, das die Arbeit vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen massiv bedroht. Erst vor wenigen Wochen hat das Kabinett in Israel ein Gesetz zu NGOs gebilligt, die aus dem Ausland finanziert werden. Sie müssen künftig ihre Finanzquellen offenlegen, wenn sie sich überwiegend aus Mitteln ausländischer Regierungen finanzieren. Betroffen sind vor allem regierungskritische NGOs.

Muster Nummer 4: Wer Missstände aufdeckt, Kritik an der Regierung oder staatlichen Institutionen übt oder die Deutungshoheit über gesellschaftliche Entwicklungen in Frage stellt, muss mit Verfolgung rechnen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Türkei, wo immer wieder Regierungskritiker wegen konstruierter Anschuldigungen vor Gericht stehen. Beliebt sind dabei beispielsweise Anklagen wegen "Beleidigung des Präsidenten" oder "Beleidigung der türkischen Nation" oder auch Anklagen unter vage formulierten Antiterrorgesetzen.


Aufteilung in "gute" und "böse" NGOs

All diesen Maßnahmen ist gemein, dass ein durch die jeweilige Regierung wahrgenommener Anstieg von Kritik und damit eine potenzielle Gefährdung der politischen und wirtschaftlichen Macht und Deutungshoheit zu einem parallelen Anstieg der Unterdrückung führt. Im Fokus der Maßnahmen stehen vor allem kritische zivilgesellschaftliche Akteure. De facto findet eine Aufspaltung in "gute" (serviceorientierte) und "böse" (politische) NGOs statt. Die Depolitisierung von NGOs schreitet auf diese Weise weltweit voran.

In Deutschland rückte diese Entwicklung schlagartig ins Licht der Öffentlichkeit, als das Finanzamt Frankfurt im April 2014 dem globalisierungskritischen Verein "Attac" den Status der Gemeinnützigkeit und damit faktisch den finanziellen Boden entzog, mit der Begründung, die Arbeit der Organisation sei zu politisch. Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen, die sich von der Entscheidung gegen Attac bedroht fühlen, haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" zusammengeschlossen. Sie fordern, dass der Schutz der Menschenrechte, das Engagement gegen Diskriminierung und für soziale Gerechtigkeit genauso gemeinnützig sein soll wie der Umweltschutz. Deutschland ist keine Ausnahme. Auch in anderen Ländern des globalen Nordens stehen kritische zivilgesellschaftliche Organisationen immer mehr unter Druck. Die Arbeit von NGOs wird auch auf internationaler Ebene eingeschränkt.

So kritisierte der UNO-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Maina Kiai, im Oktober 2014, dass Einflussnahme durch einzelne Staaten die Beteiligung der Zivilgesellschaft auch bei den Vereinten Nationen behindert hat. Beispielsweise verschob oder verschleppte der UNO-Ausschuss für nichtstaatliche Organisationen im Widerspruch zu seinem eigentlichen Arbeitsauftrag die Anträge Dutzender NGOs auf beratenden Status. Der Blick auf die zunehmende Beschränkung des Freiraums für zivilgesellschaftliche Akteure macht deutlich, dass nicht zuletzt Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger massiv betroffen sind. Vor diesem Hintergrund ist es fast schon zwingend, dass Amnesty International in Zukunft verstärkt zu diesem Thema arbeiten wird und im kommenden Jahr eine globale Kampagne dazu starten wird.


Die Autorin leitet die Abteilung "Länder, Themen und Asyl" der deutschen Sektion von Amnesty International.

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Quelle:
amnesty journal, April/Mai 2016, S. 20-21
Herausgeber: amnesty international
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2016

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