Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL


NORDAMERIKA/109: USA - Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen Menschenrechtsstandards


Pressemitteilung vom 18. Juni 2015

USA: Gesetze zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei widersprechen Menschenrechtsstandards

Amnesty stellt heute auf Telefon-Pressekonferenz Bericht zu tödlicher Polizeigewalt vor


BERLIN, 18.06.2015 - In keinem der 50 US-Bundesstaaten entsprechen die gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung tödlicher Gewalt durch Polizisten und andere Beamte mit Polizeiaufgaben den internationalen Menschenrechtsstandards. In einigen ist überhaupt nicht geregelt, wann Polizisten Schusswaffen einsetzen dürfen. Das belegt der heute veröffentlichte Bericht "Deadly Force: Police Use of Lethal Force in the United States". Amnesty-Ermittler überprüften und analysierten landesweit Gesetzesvorgaben, Polizeiberichte, relevante Gerichtsurteile und vorhandene statistische Daten.

13 Bundesstaaten, darunter New York, Kalifornien, South Dakota und Missouri erfüllen nicht einmal die Mindeststandards der US-amerikanischen Verfassung. Neun Bundesländer und der District of Columbia haben überhaupt keine Gesetze, die regulieren, unter welchen Umständen Polizisten und andere Beamte mit Polizeiaufgaben tödliche Gewalt anwenden dürfen. Staatliche Institutionen, die Fälle tödlicher Polizeigewalt umgehend, unabhängig und umfassend untersuchen, gibt es in keinem einzigen Bundesstaat.

Auch umfassende nationale Statistiken über die Zahl der Opfer von Polizeigewalt gibt es nicht. Die wenigen vorhandenen offiziellen Daten legen nahe, dass Afroamerikaner unverhältnismäßig häufig Opfer tödlicher Polizeigewalt werden.

Amnesty International fordert die USA dazu auf, die entsprechenden Gesetze auf nationaler Ebene und in den Bundesstaaten internationalen Menschenrechtsstandards anzupassen. Polizeibeamte dürfen nur dann potenziell tödliche Waffen einsetzen oder mögliche todbringende körperliche Gewalt anwenden, wenn dies das einzige und letzte Mittel ist, um die Beamten oder andere Personen in unmittelbarer Lebensgefahr oder vor einer drohenden schwerwiegenden Körperverletzung zu schützen. Außerdem müssen Statistiken erstellt und Daten erfasst und veröffentlicht werden, die tödliche Gewalt durch Polizisten und andere Beamte mit Polizeibefugnissen umfassend dokumentieren.

*

AMNESTY INTERNATIONAL ist eine von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Menschenrechtsorganisation. Amnesty kämpft seit 1961 mit Aktionen, Appellbriefen und Dokumentationen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt. Die Organisation hat weltweit drei Millionen Unterstützer. 1977 erhielt Amnesty den Friedensnobelpreis.

*

Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 18. Juni 2015
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang