Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

NORDAMERIKA/089: Kandidaten-Check - McCain vs. Obama (ai journal)


amnesty journal 08/09/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Kandidaten-Check: McCain vs. Obama


McCain - Verhörmethoden

Der Republikaner John McCain war 2005 an einem Gesetz beteiligt, das das amerikanische Militär auf die Anwendung derjenigen Verhörmethoden beschränkt, die im Armeehandbuch gelistet sind. Dieses verbietet u.a. den Einsatz von Hunden, gestellte Hinrichtungen und Waterboarding. Mitarbeiter der CIA sollen aber nicht an das Handbuch gebunden sein. Ihnen sollten "zusätzliche Maßnahmen" erlaubt sein.


Obama - Ablehnung von Folter

Der Demokrat Barack Obama lehnt die Anwendung von Folter ab, da sie eine ineffektive Verhörmethode darstellt. Außerdem liefen die USA durch ihre Anwendung Gefahr, dass möglicherweise amerikanische Truppen im Ausland gefoltert würden, sollten sie in die Hände von Terroristen geraten. Die Duldung brutaler Verhörmethoden bezeichnete er als "schändlichen Verrat an den grundlegenden Werten" der USA.


McCain - Terrorismusbekämpfung

McCain ist der Ansicht, dass das eigens für Guantánamo eingerichtete Justizsystem auf amerikanischen Boden verlegt werden solle, spricht jedoch den Gefangenen das Recht auf Zivilgerichte ab. "Feindliche Kämpfer" hätten schließlich nie die Rechte von US-Bürgern gehabt und sollten diese auch in Zukunft nicht genießen dürfen. Als im Juni 2008 das Oberste Gericht den Inhaftierten das Recht einräumte, ihre Haft vor ordentlichen US-Gerichten anzufechten, bezeichnete McCain dies als "schlimme Entscheidung".


Obama - Guantanamo

Obama zufolge sollten Inhaftierte des Gefangenenlagers Guantánamo, die keine Gefahr für die Sicherheit der USA darstellen, in ihre Heimatländer zurückgebracht werden. Im Gegensatz dazu müssten die als gefährlich eingestuften Gefangenen in eine Militäreinrichtung auf amerikanischem Boden verlegt werden, damit ihnen dort zügig der Prozess gemacht werden könne. Obama begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und bezeichnete sie als "wichtigen Schritt, die Glaubwürdigkeit unserer Nation wiederherzustellen".


McCain - Anwendung der Todesstrafe

McCain bekundete wiederholt seine Unterstützung für die Anwendung der Todesstrafe in den USA. Er befürwortet ihre Anwendung auch für terroristische Akte. Zwar unterstützte er Gesetzesvorhaben, die die Strafe für Minderjährige verbieten, gab aber auch an, eine Ausweitung der Höchststrafe auf weitere Verbrechen nicht ausschließen zu wollen. Als der Oberste Gerichtshof vor kurzem verkündete, dass die Anwendung der Höchststrafe bei der Vergewaltigung von Minderjährigen verfassungswidrig sei, stellte sich McCain gegen diese Entscheidung.


Obama - Anwendung der Todesstrafe

Obama ist zwar der Überzeugung, dass die Todesstrafe wenig dazu beiträgt, von Straftaten abzuhalten, jedoch erklärt er sie für gerechtfertigt bei extrem grausamen Taten. Während seiner Zeit als Senator in Illinois setzte sich Obama dafür ein, dass Verhöre in Fällen der Todesstrafe per Videokamera aufgezeichnet werden. Dadurch sollten Fehler vermieden werden, die am Ende vielleicht Unschuldige in den Todestrakt bringen. Auch er kritisierte die Entscheidung des Obersten Gerichts. Die Vergewaltigung stelle einen derart "abscheulichen Akt" dar, dass die Anwendung der Todesstrafe möglich sein müsse.


*


Quelle:
amnesty journal, August/September 2008, S. 25
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2008