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AFRIKA/225: Marokko - Lebensgefahr für Menschenrechtler im Hungerstreik


Presseerklärung vom 19. April 2010

Politische Gefangene aus der Westsahara verweigern seit 33 Tagen die Nahrungsaufnahme

Hungerstreikende Menschenrechtler in Marokko in Lebensgefahr


33 Tage nach Beginn ihres Hungerstreiks ist das Leben von fünf in Marokko inhaftierten Menschenrechtlern aus der Westsahara ernsthaft in Gefahr. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnte am Montag: "Es ist nur eine Frage von Tagen, bis der erste dieser politischen Gefangenen stirbt, wenn die marokkanischen Behörden nicht endlich reagieren und ihnen den geforderten fairen Gerichtsprozess zusichern."

Ali Salem Tamek, Brahim Dahane, Ahmed Nasiri, Yadih Ettarouzi und Rachid Sghayer haben ihren Hungerstreik am 18. März 2010 begonnen. Saleh Lebaihi, ein sechster Menschenrechtsaktivist, verweigert die Nahrungsaufnahme seit dem 5. April. Die Inhaftierten werden im Gefängnis von Salé nahe der Hauptstadt Rabat festgehalten.

Marokko wirft den Menschenrechtlern "Hochverrat" und "Untergrabung der Staatsgewalt" vor und will sie vor ein Militärgericht stellen. Sie waren am 8. Oktober 2009 am Flughafen in Casablanca festgesetzt worden, als sie von einem Besuch aus dem benachbarten Algerien zurückkehrten. Dort hatten die sahrauischen Menschenrechtler, die in der völkerrechtswidrig von Marokko besetzten Westsahara leben, Flüchtlinge aus ihrem Land besucht.

Mit ihrem Hungerstreik wollen die sechs politischen Gefangenen die zügige Aufnahme von fairen Gerichtsverfahren vor zivilen Gerichten durchsetzen. Vor einem Militärgericht könnten die Menschenrechtler zum Tode verurteilt werden, wenn der Ankläger argumentieren sollte, dass sich Marokko in der Westsahara im Krieg gegen die Freiheitsbewegung Polisario befindet. Seit Januar haben sich die marokkanischen Behörden nicht mehr zum Fortgang der Verfahren geäußert.

Aus Solidarität mit den Menschenrechtlern befinden sich inzwischen weitere 32 politische Gefangene aus der Westsahara, die in marokkanischen Haftanstalten einsitzen, im Hungerstreik. Die Gesundheit von 13 dieser Sahrauis ist ebenfalls akut gefährdet, denn sie haben mit ihrem Hungerstreik bereits zwischen dem 20. und 23. März 2010 begonnen.

Im Dezember 2009 war die von Marokko ausgebürgerte sahrauische Menschenrechtlerin Aminatou Haidar am 32. Tag ihres Hungerstreiks aufgrund akuten Flüssigkeitsmangels in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Ihr Fall hatte weltweit Betroffenheit ausgelöst, so dass Marokko ihr schließlich die Wiedereinreise gestatten musste.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Wien, den 19. April 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2010