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AFRIKA/623: Äthiopien - Oppositionspolitiker muss länger in Untersuchungshaft bleiben


Presseerklärung vom 30. Dezember 2016

Äthiopien: Oppositionspolitiker muss länger in Untersuchungshaft bleiben

- Kaum Hoffnung auf Ende von Willkür und Verfolgung in Äthiopien
- Freilassung von Merera Gudina gefordert


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sieht kaum Hoffnung auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Äthiopien im Jahr 2017. "Das jüngste Vorgehen gegen den seit einem Monat inhaftierten führenden Oromo-Oppositionspolitiker Merera Gudina macht deutlich, dass die äthiopische Staatsführung daran festhält, kritische Stimmen mundtot zu machen anstatt mit ihnen den Dialog und eine politische Lösung der Probleme zu suchen", sagte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Nachdrücklich forderte die Menschenrechtsorganisation die Freilassung von Merera Gudina. Als einer der letzten noch in Freiheit lebenden Politiker der Oromo-Partei "Oromo Federalist Congress (OFC)" war er bei seiner Rückkehr aus Deutschland am 30. November 2016 festgenommen worden. Er hatte zuvor an einem Hearing im Europaparlament teilgenommen.

Ein Bundesgericht in der Hauptstadt Addis Abeba hat die Untersuchungshaft für den Oppositionspolitiker am Donnerstag nach einer Anhörung des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit um 28 Tage verlängert. "Offenbar konnten die Ermittlungsbehörden noch nicht genug belastendes Material gegen ihn zusammentragen", sagte Delius. Merera Gudina ist als OFC-Vorsitzender hoch angesehen. Ihm wird vorgeworfen, bei dem Hearing im Europaparlament am 9. November 2016 den Chef der oppositionellen "Ginbot 7-Bewegung", Berhanu Nega, getroffen zu haben. Ginbot 7 wird von Äthiopiens Behörden als angeblich "terroristisch" eingestuft. Da in Äthiopien Ausnahmezustand herrscht, sind solche Kontakte unter Strafe gestellt.

"Mit Merera Gudina soll erneut eine kritische Stimme der verfolgten Oromo-Bevölkerungsgruppe in einem unfairen Gerichtsverfahren mundtot gemacht werden", kritisierte Delius. Schon bei der Anhörung am Donnerstag waren weder ausländische Diplomaten als Beobachter noch Familienangehörige zugelassen. "Es ist scheinheilig und absurd, wenn Äthiopiens Behörden behaupten, dieser Schlag gegen die Zivilgesellschaft richte sich nicht gegen Gudinas Gespräche mit Europaparlamentariern, sondern man wolle nur Verletzungen der Regeln des Ausnahmezustands ahnden."

"Trotz der Ernennung von Negeri Lencho Bultum als erstem Oromo zum Informationsminister im November 2016, hält Äthiopiens Staatsführung leider an ihrer Politik der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Oromo fest und redet die Lage in der Provinz Oromia schön", erklärte Delius.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 30. Dezember 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2016

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