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AFRIKA/624: Mauretanien - Afrikas Raif Badawi ... Blogger droht wegen Apostasie Hinrichtung


Presseerklärung vom 5. Januar 2017

Afrikas "Raif Badawi": Wegen Apostasie inhaftierter Blogger wartet seit drei Jahren in Todeszelle auf Hinrichtung

Vereinte Nationen sollen sich für Freilassung von Blogger in Mauretanien einsetzen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte Zeid Ra'ad Al Hussein appelliert, sich für die Freilassung eines in Mauretanien wegen Apostasie zum Tode verurteilten Bloggers zu engagieren. "Der Leidensweg von Mohamed Cheikh Ould M'Kheitir erinnert an das Schicksal des Bloggers Raif Badawi in Saudi-Arabien. Doch während sich Politiker in aller Welt für Badawi engagierten, bleibt M'Kheitirs Schicksal fast unbekannt. Dabei ist sein Fall noch absurder, weil ihm die Hinrichtung und nicht nur Peitschenhiebe und lange Haft drohen", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. Dem 34 Jährigen wird der Abfall vom islamischen Glauben vorgeworfen, weil er in einem Blog-Beitrag Diskriminierung und soziale Ungerechtigkeit in seiner Heimat anprangerte. Das Oberste Gericht Mauretaniens will am 21. Januar 2017 nochmals über das Todesurteil gegen den Blogger beraten, das im Dezember 2014 verhängt und in einem Berufungsverfahren bestätigt worden war.

Der Blogger ist schon seit drei Jahren in Haft. Er wurde am 2. Januar 2014 festgenommen, nachdem er auf Facebook unter dem Titel "Die Religion, die Religiosität und die Schmiede" einen Beitrag veröffentlicht hatte, in dem er das strenge Kastensystem in der Gesellschaft Mauretaniens und insbesondere die Ausgrenzung der Schmiede kritisierte. Dieses diskriminierende System sei nicht Gott gegeben, sondern von Menschenhand geschaffen, betonte der Blogger. Religion dürfe nicht für Diskriminierung missbraucht werden. M'Kheitir hob in seinem Gerichtsprozess hervor, er habe niemals das Ansehen des Propheten Mohamed beleidigen wollen, sondern nur auf Missstände aufmerksam machen wollen. M'Kheitir gehört selbst der Kaste der oft ausgegrenzten Schmiede an. Er persönlich litt aber nicht unter Diskriminierung, da sein Vater trotz seiner Abstammung Karriere machte und zum Präfekten ernannt wurde.

Nach der Verurteilung seines Sohnes verlor der Präfekt seine Anstellung und musste sich wegen vielfacher Drohungen radikaler Islamisten aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Im Dezember 2016 flohen M'Kheitirs Eltern nach Frankreich und beantragten dort politisches Asyl. In den letzten Monaten mobilisierten islamistische Bewegungen und Imame in Mauretanien tausende Demonstranten, die die sofortige Hinrichtung des Bloggers forderten. Der angesehene Dichter Douh Ould Beyrouck kündigte sogar an, den jungen Mann zu ermorden, sollte er vor Gericht freigesprochen werden. Sollte das Todesurteil vollstreckt werden, so wäre es der erste Fall von Apostasie, der in dem Land mit einer Hinrichtung geahndet wird. Zuletzt wurde die Todesstrafe in Mauretanien im Jahr 1987 vollstreckt.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 5. Januar 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2017

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