Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER


AFRIKA/628: Grenzschutz für Europa - 1.500 Flüchtlinge seit Mai 2016 von sudanesischer Miliz festgenommen


Presseerklärung vom 11. Januar 2017

Grenzschutz für Europa:
1.500 Flüchtlinge seit Mai 2016 von sudanesischer Miliz festgenommen:

- EU soll Kooperation mit dem Sudan überprüfen
- Menschenverachtende Politik nicht fördern!


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat eine Überprüfung der Kooperation der Europäischen Union (EU) mit dem Sudan in Flüchtlingsfragen gefordert. Zuvor war bekannt geworden, dass eine wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen berüchtigte regierungsnahe sudanesische Miliz 1.500 Flüchtlinge seit Mai 2016 auf ihrem Weg nach Europa aufgegriffen und den sudanesischen Behörden zur Abschiebung in ihre Heimatländer übergeben hat. Dort drohen ihnen Folter, unmenschliche Behandlung und sogar Hinrichtung.

"Wenn die EU schon mit dem Sudan in Migrationsfragen kooperiert, obwohl dort eine Bande von Mördern und Vergewaltigern Jagd auf politisch Verfolgte macht, dann muss sie wenigstens sicherstellen, dass die Flüchtlinge nicht an ihre Verfolger ausgeliefert werden", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Der Sudan hat rund 1.000 Milizionäre der Rapid Support Forces (RSF) zur Bekämpfung des Menschenhandels an die libysche Grenze gesandt. Die RSF unterstehen offiziell dem Nationalen Geheimdienst des Sudan (NISS). Sie gelten mit ihren rund 6.000 Kämpfern als Nachfolge-Organisation der in Darfur berüchtigten Janjaweed-Milizen, die dort für die Zerstörung von 5.000 Dörfern seit dem Jahr 2003 verantwortlich sind.

Auf einer Pressekonferenz in Khartum hatten die RSF am vergangenen Sonntag berichtet, dass sie dem sudanesischen Innenministerium erneut 115 Flüchtlinge zur Abschiebung in ihre Heimatländer übergeben hätten. Der RSF-Kommandeur Mohamed Hamdan Dagolo bezifferte die Zahl der insgesamt in den vergangenen sieben Monaten aufgegriffenen Flüchtlinge aus Eritrea, Äthiopien und Somalia auf 1.500 Personen. Er forderte eine Aufhebung der wegen Menschenrechtsverbrechen gegen den Sudan verhängten Sanktionen.

"Mit seinem brutalen Vorgehen gegen die Flüchtlinge will der Sudan offensichtlich seine Zusammenarbeit mit Europa untermauern. Doch Abschiebungen nach Eritrea und Äthiopien verstoßen gegen Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, die der Sudan im Jahr 1974 unterzeichnet hat", kritisierte Delius. "Wer verfolgten Oromo und Amhara aus Äthiopien sowie Eritreern keinen Schutz gewährt, verletzt in grober Weise das Völkerrecht." Dem diktatorisch regierten Sudan wurden im Jahr 2016 von der EU 140 Millionen Euro für Projekte zugesagt, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa weiterzuziehen.

*

Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 11. Januar 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang