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AFRIKA/667: Mauretanien - Todesstrafe für Blasphemie soll zur Regel werden


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 20. November 2017

Nach Massenprotesten soll Religionsfreiheit eingeschränkt werden

Mauretanien will Todesstrafe für Apostasie und Blasphemie zur Regel machen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die verpflichtende Einführung der Todesstrafe für Blasphemie und Apostasie in Mauretanien scharf kritisiert. "Statt die Demokratisierung voranzutreiben, dreht Mauretanien die Uhren zurück und schränkt Meinungs- und Religionsfreiheit weiter ein. Mit der Verschärfung des Blasphemie-Paragraphen wird Willkür und Missbrauch Tür und Tor geöffnet", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. "Die Erfahrungen in vielen muslimischen Staaten haben gezeigt, dass Blasphemie-Vorschriften zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und in anderen zwischenmenschlichen Konflikten regelmäßig missbraucht werden."

Die mauretanische Regierung hat Ende vergangener Woche eine Gesetzesreform verabschiedet, der zufolge zukünftig Blasphemie oder Apostasie mit der Todesstrafe geahndet werden sollen, selbst wenn sich der Angeklagte für sein Handeln entschuldigt. Bislang sieht Artikel 306 des Strafgesetzbuches die Todesstrafe nur vor, wenn der Beschuldigte sich weigert, Reue zu zeigen. Die Gesetzesreform muss vom Parlament noch bestätigt werde. Doch dies gilt als Formsache. Die Todesstrafe wurde in Mauretanien zuletzt im Jahr 1987 vollstreckt.

Die Gesetzesverschärfung ist auf Massenproteste zurückzuführen, die in den vergangenen zehn Tagen das Land erschütterten. Ein Berufungsgericht in Nouadhibou hatte am 9. November 2017 ein wegen Apostasie verhängtes Todesurteil gegen den Blogger Mohamed Ould Mkheitir aufgehoben und ihn zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Da der Blogger vier Jahre in Untersuchungshaft gesessen und er seine Strafe nach Auffassung des Gerichts verbüßt hatte, wurde seine Freilassung angeordnet. Aus Protest gegen dieses Vorgehen der Justiz gingen strenggläubige Muslime in vielen Städten Mauretaniens auf die Straße und verlangten die Vollstreckung des Todesurteils.

Die GfbV hat sich lange Zeit für die Freilassung des inhaftierten Bloggers eingesetzt, da er nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt hat. In einem Blogbeitrag hatte er die soziale Ausgrenzung der Kaste der Schmiede und den Missbrauch der Religion bei der Diskriminierung von ethnischen und sozialen Minderheiten kritisiert. "Das Gerichtsurteil hat einen schalen Beigeschmack, da der Blogger sich zwar entschuldigt und seine Strafe auch verbüßt hat, aber in seinem Land trotzdem um sein Leben fürchten muss", sagte Delius. "Denn für diejenigen, die wegen Apostasie oder Blasphemie verurteilt wurden, gibt es keinen wirksamen Schutz in muslimischen Staaten."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. November 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
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E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2017

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