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ASIEN/356: China - Tibetern, Uiguren und Falun Gong-Anhängern wird Rechtsschutz verweigert


Presseerklärung vom 22. Juli 2010

Tibetern, Uiguren und Falun Gong-Anhängern wird Rechtsschutz verweigert

China macht Menschenrechtsanwälte mundtot


Führenden Menschenrechtsanwälten in China wurde im Juli 2010 die alljährlich zu beantragende Zulassung als Rechtsanwalt verweigert, berichtete die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Donnerstag. Mindestens sechs bedeutende Juristen in Peking sind von den Strafmaßnahmen betroffen und müssen ihre Arbeit einstellen. "Die Anwälte wurden mundtot gemacht, weil sie sich bereit erklärt hatten, verhaftete Tibeter, Uiguren, Bittsteller oder Anhänger der verbotenen Meditationsbewegung Falun Gong zu vertreten", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. "Mit diesen willkürlich verhängten Berufsverboten wird verfolgten Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten jeder glaubwürdige Rechtsschutz in der Volksrepublik China verweigert."

Dem Rechtsanwalt Jiang Tianyong von der angesehenen Pekinger Kanzlei "Globe Law" wurde bereits zum zweiten Mal die Zulassung versagt. Ihm wurde zur Last gelegt, dass er trotz staatlicher Einschüchterung die Rechtsvertretung inhaftierter tibetischer Demonstranten und von verfolgten Falun Gong-Anhängern übernommen hatte. Außerdem hatte er sich in einer Anhörung des US-Kongresses kritisch zur Lage des Rechtswesens in der Volksrepublik geäußert.

Von dem Berufsverbot betroffen sind auch die Anwälte Wen Haibo von der Kanzlei "Shunhe Law Firm", Yang Huiwen von der "Anhui Law Firm", Zhang Lihui von der Kanzlei "G&G" sowie Li Jinsong und Tong Chaoping. Weitere Anwälte (Li Heping, Li Jinglin, Li Xiongbing) wurden massiv bedrängt und während des Zulassungsverfahrens unter Druck gesetzt, keine "politisch sensiblen" Fälle anzunehmen und Journalisten Interviews zu verweigern.

Alljährlich müssen alle chinesischen Anwälte in einem umfassenden Verfahren ab Mai über ihre Arbeit im zurückliegenden Jahr Rechenschaft ablegen. 2010 wurden ihre Berichte bis zum 15. Juli von den staatlich kontrollierten Anwaltsvereinen und dem Justizministerium geprüft. Seit 2008 hat das chinesische Justizministerium drei Verordnungen zur Prüfung der politischen Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten erlassen, die jede unabhängige Gewährung von Rechtsschutz für Angeklagte unmöglich machen.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 22. Juli 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2010