Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER

ASIEN/515: Kambodscha - Rechte der Ureinwohner und Minderheiten durchsetzen!


Presseerklärung vom 25. Juli 2013

Wahlen in Kambodscha (28. Juli 2013):

Deutschland soll sich für die Rechte der Ureinwohner und Minderheiten einsetzen



Nach den Parlamentswahlen in Kambodscha am kommenden Sonntag muss die deutsche Bundesregierung ihre Entwicklungszusammenarbeit mit dem südostasiatischen Land überprüfen, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). "Als eines der größten Geberländer ist Deutschland dazu aufgerufen, der neu legitimierten Regierung in Kambodscha unmissverständlich nahezulegen, die Rechte indigener Gemeinschaften und Minderheiten zu respektieren", erklärte die Kambodscha-Expertin der GfbV, Judith Kunze, am Donnerstag in Berlin. "Gleichzeit muss aber auch die deutsche Förderung im Landsektor endlich an strenge Kontrollen gebunden werden." Der ungezügelte Ansturm nationaler und internationaler Unternehmen auf die Ressourcen Kambodschas hat in den vergangenen Jahren bereits zu gravierenden Konflikten um Landrechte geführt, bei denen Kleinbauern und besonders Ureinwohner oft den Kürzeren ziehen. Sie werden verdrängt oder zwangsweise umgesiedelt und verlieren so ihre Lebensgrundlage. Mehr als 20 Prozent des fruchtbaren Bodens sind bereits in der Hand von Privatinvestoren.

Zuletzt hat ein Programm zur Landregistrierung, das Premierminister Hun Sen in Eigenregie mit Hilfe von Studenten durchführen und durch Parteifreunde finanzieren ließ, für Kritik gesorgt (Direktive 01). Dabei wurden indigene Gemeinschaften unrechtmäßig unter Druck gesetzt, private Landtitel zu akzeptieren. Laut Gesetz stehen ihnen jedoch kollektive Landrechte zu, die dem Erhalt ihrer Lebensweise und Kultur Rechnung tragen. Allein in der Provinz Ratanakiri wurden bereits mehr als 1500 Familien so verunsichert, dass sie private Titel angenommen haben.

Bei einer Wiederwahl Hun Sens sollte die Bundesregierung nach Auffassung der GfbV darauf drängen, die Direktive 01 nur dann weiterzuführen, wenn das Programm einen institutionellen Rahmen erhält und transparenten Mechanismen unterliegt. Die Betroffenen und ihre Unterstützer müssen umfassend über Konsequenzen informiert werden und in geregelten Verfahren Beschwerden vortragen können.

Laut Zensus von 2008 stellen die mindestens 179.000 Ureinwohner rund 1,3 Prozent der 14,5 Millionen kambodschanischen Staatsbürger. Der kollektive Landbesitz der indigenen Gemeinschaften umfasst rund vier Millionen Hektar Land in 15 der 24 Provinzen. Zwei Drittel der Ureinwohner sind in den nordöstlichen Provinzen Ratanakiri und Modulkiri beheimatet, wo sie auch die Bevölkerungsmehrheit ausmachen.

"Auch die Minderheit der Khmer Krom braucht dringend internationale Fürsprecher", sagte Kunze. "200.000 der khmer-stämmigen Flüchtlinge aus Südvietnam werden in Kambodscha Ausweisdokumente vorenthalten, obwohl ihnen die Staatsbürgerschaft zusteht."

*

Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Berlin, den 25. Juli 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2013