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ASIEN/575: Sri Lanka - EU soll gegen Einschränkung der Rechte von NGOs protestieren


Presseerklärung vom 21. Juli 2014

Sri Lanka macht Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mundtot

Europäische Union soll Zivilgesellschaft von Sri Lanka den Rücken stärken



Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton soll die massive Einschränkung der Rechte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Sri Lanka verurteilen. Das hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen am Montag gefordert. "Wer Sri Lankas NGOs mundtot macht, der nimmt dem Land jede Chance auf eine Demokratisierung und Versöhnung nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Das Verteidigungsministerium von Sri Lanka hat im Juli 2014 mit mehreren Verordnungen die Arbeit von NGOs systematisch eingeschränkt. So wurde den 1421 offiziell registrierten und anerkannten NGOs vom Ministerium schriftlich verboten, Presseerklärungen oder -konferenzen, Seminare oder öffentliche Kampagnen zu organisieren.

Außerdem forderte die GfbV die EU auf, ihre Besorgnis über ein geplantes neues NGO-Gesetz zu äußern. "Wenn Sri Lanka dauerhaft Frieden finden soll, dann braucht es eine aktive Zivilgesellschaft, die sich für eine gute Regierungsführung einsetzt. Das geplante NGO-Gesetz ist Gift für jede Bürgerbeteiligung und für die Sicherung demokratischer Grundrechte", kritisierte Delius. So soll zukünftig das Verteidigungsministerium noch mehr Kompetenzen bei der Kontrolle der Zivilgesellschaft erhalten und für die zentrale Registrierung und Überwachung von NGOs verantwortlich sein. "So macht man den Bock zum Gärtner, denn das Verteidigungsministerium und die ihm unterstellte Armee lehnen bis heute jede von der Zivilgesellschaft geforderte unabhängige Untersuchung und Bestrafung derjenigen, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Bürgerkrieges verantwortlich waren, ab."

Schon während des Bürgerkriegs hatten die Behörden die Arbeit von NGOs in Konfliktgebieten massiv eingeschränkt. Selbst das weltweit wegen seiner Neutralität anerkannte "Internationale Komitee des Roten Kreuzes" konnte sich nicht ungehindert engagieren. Nach dem Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen im Jahr 2009 unterstellte die Regierung die Überprüfung der NGOs im April 2010 dem Verteidigungsministerium. Dieses kontrollierte mit dem Militärgeheimdienst alle NGOs und ging vor allem gegen tamilische Organisationen vor, denen meist pauschal die Unterstützung des bewaffneten Kampfes der Tamilen vorgeworfen wird. So mussten seit dem Jahr 2011 mehr als 600 NGOs auf Anordnung des Ministeriums ihre Arbeit einstellen.

Die erneute Verschärfung der Kontrolle und die massiven Eingriffe in ihre alltägliche Arbeit lösten bei vielen NGOs in den vergangenen beiden Wochen Proteste aus. So verbrannten Dutzende Vertreterinnen und Vertreter von NGOs bei einem Protest in der Hauptstadt Colombo am vergangenen Donnerstag die ihnen vom Verteidigungsministerium zugestellten neuen Anweisungen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 21. Juli 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2014