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ASIEN/750: Myanmar - Klage gegen Reuters-Journalisten ist "dramatischer Verfall der Pressefreiheit"


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 10. Januar 2018

Burma: Anklage gegen Reuters-Journalisten ist "dramatischer Verfall der Pressefreiheit" - Aung San Suu Kyi verwandelt sich von einer Ikone der Menschenrechte zur Feindin der Pressefreiheit


Göttingen, den 10. Januar 2018 - Nach der Bekanntgabe der Anklage gegen zwei inhaftierte Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den dramatischen Verfall der Pressefreiheit in Burma beklagt. Gleichzeitig forderte die Menschenrechtsorganisation nachdrücklich die sofortige Freilassung der Reporter, deren Recherchen entscheidend zu der umfassenden Medienberichterstattung über den Massenexodus von Rohingya aus Burma beigetragen haben.

Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi warf die GfbV vor, von einer Ikone der Menschenrechte zu einer Feindin der Pressefreiheit geworden zu sein, seit sie im April 2016 als Staatsrätin einflussreichste Politikerin des Landes wurde. "Der Prozess gegen die beiden Journalisten, die nur professionell ihre Arbeit getan haben, ist ein Anschlag auf die Pressefreiheit. So sollen Journalisten gezielt eingeschüchtert werden, die auf der Suche nach der Wahrheit sind und sich nicht von mächtigen Militärs ihre Sicht der Dinge vorschreiben lassen wollen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen.

Im Jahr 2017 wurden mindestens zwölf Journalisten in Burma aus politischen Gründen festgenommen. Dutzende Bürger-Journalisten und Blogger wurden wegen vermeintlicher Diffamierungen und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte juristisch belangt.

"Es ist besonders absurd und befremdend, dass die beiden Journalisten auf der Grundlage eines mehr als 90 Jahre alten Kolonialgesetzes verurteilt werden sollen", erklärte Delius. Die Anklage beruht auf einem Geheimhaltungsgesetz der britischen Kolonialmacht aus dem Jahr 1923. Den beiden Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo drohen bis zu 14 Jahren Haft, wenn ihr Prozess voraussichtlich am 23. Januar 2018 eröffnet wird. Sie wurden fast vor einem Monat am 12. Dezember 2017 festgenommen und trotz der Appelle zahlreicher ausländischer Regierungen nicht freigelassen. Erst gestern hatte sich der frühere US-Präsident Bill Clinton für ihre Freilassung eingesetzt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Januar 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2018

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