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ASIEN/752: Afghanistan - Ermittelt Strafgerichtshof zu Kriegsverbrechen?


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 2. Februar 2018

Internationaler Strafgerichtshof berät über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan - Menschenrechtler fordern: Straflosigkeit beenden!


Göttingen, den 2. Februar 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat mehr Anstrengungen zur Beendigung der Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan gefordert. "Wir begrüßen es sehr, dass der Internationale Strafgerichtshof in Kürze über die Aufnahme von Ermittlungsverfahren in Afghanistan entscheiden wird. Denn ohne ein Ende der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird es auch keine Stabilität in dem Land geben und auch Flüchtlinge werden dorthin nicht dauerhaft zurückkehren", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Ermittelt werden könnte sowohl gegen Warlords als auch gegen Taliban sowie gegen den Islamischen Staat, offizielle afghanische Sicherheitskräfte und ausländische Soldaten. Allein im Jahr 2017 wurden in Afghanistan 156 Angriffe auf humanitäre Helfer gezählt, die als Kriegsverbrechen anzusehen sind.

Am 20. November 2017 hatte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Fatou Bensouda, offiziell die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Am 31. Januar 2018 lief die Frist zur Einreichung möglicher Zeugenaussagen ab. Folter, Entführungen, Terroranschläge und Massenhinrichtungen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure könnten untersucht werden.

"Mit Spannung erwarten wir das Ergebnis der Vorermittlungen des IStGH. Sie könnten ein wichtiges Signal an alle Konfliktparteien in Afghanistan aussenden, dass bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Zeit von Amnestien vorbei ist", sagte Delius. Das afghanische Parlament hatte im Jahr 2007 ein umstrittenes Amnestiegesetz verabschiedet. Auch hatten immer wieder führende Warlords wie General Abdul Raschid Dostum, denen Folter und Massaker vorgeworfen werden, Regierungsämter inne. Dostum wurde trotz massiver Proteste im Jahr 2014 zum Vizepräsidenten des Landes ernannt.

"Auf jeden Fall werden Ermittlungen schwierig werden", befürchtet Delius, "denn es ist fraglich, ob Afghanistans Behörden zur Zusammenarbeit bereit sein werden und ob es auch Verfahren gegen US-Soldaten geben wird." Die USA sind dem IStGH nicht beigetreten und verwahren sich gegen jeden Versuch, US-Soldaten zur Rechenschaft zu ziehen. "Der Glaubwürdigkeit des IStGH würde es zumindest guttun, wenn nicht nur in Afrika, sondern auch in Afghanistan Straflosigkeit aktiv bekämpft würde", erklärte Delius. Dem IStGH wird von vielen Regierungen in Afrika vorgeworfen, einseitig nur auf Konflikte in afrikanischen Ländern fixiert zu sein.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Februar 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2018

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