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ASIEN/799: Straflosigkeit in Burma - Weltsicherheitsrat und Internationaler Strafgerichtshof müssen einschreiten


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 5. Juni 2019

Straflosigkeit in Burma: Weltsicherheitsrat und Internationaler Strafgerichtshof müssen einschreiten!


Die Massaker an der muslimischen Minderheit der Rohingya in Burma bleiben weiter ohne rechtliche Konsequenz: Einige wenige Soldaten wurden zwar zu zehnjährigen Haftstrafen verurteilt - aber kurz darauf heimlich wieder freigelassen. Mehrere Institutionen der Vereinten Nationen haben die Regierung von Burma aufgefordert, alle Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu bringen. Doch die burmesischen Machthaber werden die Verantwortung für die Kriegsverbrechen durch Polizei und Streitkräfte nicht übernehmen. Jetzt sind der Weltsicherheitsrat und der Internationale Strafgerichtshof gefragt. Neben Gerechtigkeit für die Opfer, müssen Täter effektiv abgeschreckt werden, um weitere Verbrechen zu verhindern.

Die Massaker an der muslimischen Minderheit der Rohingya in Burma bleiben weiter ohne rechtliche Konsequenz: Einige wenige Soldaten wurden zwar zu zehnjährigen Haftstrafen verurteilt - aber kurz darauf heimlich wieder freigelassen. "Ihre Verurteilung war offenbar von Anfang an ein Feigenblatt", erklärt Jasna Causevic, Referentin für Genozidprävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). "Tatsächlich herrscht in Burma eine Kultur der Straflosigkeit."

Die burmesischen Machthaber werden die Verantwortung für die Kriegsverbrechen durch Polizei und Streitkräfte nicht übernehmen. Stattdessen verzögern und gefährden sie die erforderlichen demokratischen Prozesse und erschweren die Suche nach Lösungen. Mehrere Institutionen der Vereinten Nationen, darunter der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Burma und die unabhängige internationale Ermittlungsmission haben die Regierung von Burma aufgefordert, alle Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu bringen.

"Die Regierung hat jedoch keine ernsthaften Maßnahmen in dieser Richtung unternommen", so Causevic. Die Verurteilung von sieben Armee-Angehörigen im Zusammenhang mit dem Inn-Din-Massaker im September 2018 sollte das Gegenteil signalisieren. Dieses Täuschungsmanöver habe seinen Epilog nun durch die Freilassung der Täter gefunden. "Die internationale Gemeinschaft darf nicht länger warten. Um die Gerechtigkeit für die Opfer zu gewährleisten, müssen jetzt internationale Mechanismen greifen." Der Weltsicherheitsrat ist gefragt. Der Internationale Strafgerichtshof, ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen, hybride oder inländische Tribunale mit zwischenstaatlicher Unterstützung hätten in der Vergangenheit Erfolg gehabt. Neben Gerechtigkeit für die Opfer, müssten Täter effektiv abgeschreckt werden, um weitere Verbrechen zu verhindern.

"Die jüngsten ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Rohingya erregen kaum Gemüter in Europa. Einem ganzen Volk spricht man das Existenzrecht und grundlegende Menschenrechte ab, ohne dass die Weltgemeinschaft etwas dagegen tut", erklärte Dr. Ambia Perveen, burmesische Kinderärztin und Vizepräsidentin des European Rohingya Council für die GfbV. Rohingya haben in Burma keine Staatsbürgerschaft. Am öffentlichen Leben dürfen sie nicht teilnehmen, ihre Grundrechte sind massiv bedroht. Über eine Million Vertriebene können nicht zurückkehren. Mangelnder Zugang zu Gesundheitsdiensten und fehlende Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, zwingen die letzten Verbliebenen zur Flucht. Zwischen 2012 und Oktober 2016 flohen bis zu 168.000 Rohingya aus Burma. Nach der Gewalteskalation im August 2017 suchten weitere 738.196 Menschen in Bangladesch Zuflucht. Noch bis heute werden Neuankömmlinge gemeldet. Im Zentrum von Rakhine leben weitere 127.433 Binnenvertriebene seit 2012 in Lagern oder ähnlichen Einrichtungen. Gewalt und Vertreibung sind nicht nur im Bundesstaat Rakhine zu beobachten. Auch andere Minderheiten in diesem Vielvölkerstaat sind betroffen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2019

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