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ASIEN/811: Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof - Aung San Suu Kyi diskreditiert sich endgültig


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 10. Dezember 2019

GfbV zu Aung San Suu Kyi beim Internationalen Gerichtshof:

- Gräueltaten des Militärs sind unbestreitbar und unentschuldbar
- San Suu Kyi kann sich jetzt nicht mehr glaubhaft von den Verbrechen distanzieren
- Sie verspielt den letzten Rest Respekt vor ihren früheren Leistungen


Die Außenministerin und Staatsrätin von Myanmar Aung San Suu Kyi wird heute [10.12.2019] als Verteidigerin vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auftreten. Gambia hatte dort wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen Klage erhoben. "Die Gräueltaten des myanmarischen Militärs gegen die muslimischen Rohingya sind unbestreitbar und unentschuldbar", erklärt Ulrich Delius, Direktor der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). "Dass die ehemals hochangesehene San Suu Kyi sie persönlich vor Gericht rechtfertigen möchte, wird auch den letzten Rest Respekt vor ihren früheren Leistungen zunichtemachen."

Es sei unüblich, dass die Außenministerin eines Landes in so einem Fall als Verteidigerin auftritt. In der Regel seien Generalanwälte oder Justizminister dafür zuständig. "Frau San Suu Kyi ist es offenbar innenpolitisch wichtig, die Verbrechen ihres Militärs medienwirksam zu verteidigen", so Delius. "Auf dem internationalen Parkett kann sie sich jetzt nicht mehr glaubhaft von den Vergewaltigungen, den Morden und der Massenvertreibung distanzieren."

Mehrere Institutionen der Vereinten Nationen, darunter der Hohe Kommissar für Menschenrechte, die Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Myanmar und die unabhängige internationale Ermittlungsmission bezeichnen das Vorgehen des myanmarischen Militärs als klassischen Fall ethnischer Säuberung beziehungsweise als Völkermord.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Dezember 2019
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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