Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER


ASIEN/816: Trotz Urteil des Internationalen Gerichtshofes - Erneut Angriffe auf Rohingya in Myanmar


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 28. Januar 2020

Trotz Urteil des Internationalen Gerichtshofes: Erneut Angriffe auf Rohingya in Myanmar


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft der myanmarischen Regierung vor, den erst vor wenigen Tagen ergangenen Richterspruch aus Den Haag zu ignorieren und damit das Völkerrecht mit Füßen zu treten. Am 23. Januar 2020 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) das südostasiatische Land unmissverständlich aufgefordert, Völkermord und andere schweren Verbrechen gegen die Rohingya einzustellen und die muslimische Bevölkerungsgruppe effektiv zu schützen.

Kurz darauf, in der Nacht vom 24. auf den 25. Januar, beschoss die myanmarische Armee das Rohingya-Dorf Kin Taung im Rakhaing-Staat mit Artilleriegeschützen. Dabei wurden zwei Frauen getötet, eine von ihnen war schwanger. Sieben weitere Menschen wurden verletzt und in das Gemeindekrankenhaus in Buthidaung gebracht. Die in London ansässige Menschenrechtsorganisation Burma Human Rights Network berichtet, zu dem Zeitpunkt hätten keine Kampfhandlungen zwischen dem Militär und der sogenannten Arakan-Armee stattgefunden. Am 26. Januar soll die Armee zudem ohne Angabe von Gründen das Sanyin Pin-Flüchtlingscamp bei Myebon zerstört und die darin Schutzsuchenden vertrieben haben.

"Diese erneuten Angriffe auf die Rohingya-Bevölkerung zeigen, wie wenig die myanmarische Regierung den Richterspruch aus Den Haag respektiert", erklärt Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). "Wenn die internationale Gemeinschaft dieses Verhalten tatenlos hinnimmt, gibt sie die Rechtsprechung des IGH der Lächerlichkeit preis." Sie müsse das Urteil des IGH durchsetzen, sodass alle Völkermordverbrechen enden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. "Auf Missachtungen des Urteils, wie sie bereits aufgetreten sind, müssen Sanktionen folgen", fordert Causevic. "Die Regierung Myanmars muss vollumfänglich mit dem IGH kooperieren und die Verantwortlichen vor Gericht bringen."

Das Urteil des IGH sei ein wichtiges Warnsignal an das Militär und die Regierung Myanmars gewesen. Nun bedürfe es jedoch Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, damit es wirkungsvoll durchgesetzt wird. "Auch die deutsche Bundesregierung muss ihren Beitrag leisten und sicherstellen, dass die anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Völkermordverbrechen an Rohingya sofort enden", so Causevic. "Statt leerer Rhetorik sind jetzt echte Maßnahmen gefragt." Die Hoffnungen der Rohingya auf Schutz und Frieden dürften nicht wieder enttäuscht werden.

Da der Konflikt zwischen dem myanmarischen Militär und der Arakan-Armee weiterhin anhält, sind nicht nur Rohingya anhaltenden Gefahren ausgesetzt. Alle Menschen im Rakhaing -Staat sind von Gewalt durch die kriegsführenden Parteien bedroht. Die Regierung des Vielvölkerstaates ist aufgefordert, alle Minderheiten effektiv zu schützen - so wie es das höchste UN-Gericht in Den Haag verlangt.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Januar 2020
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang