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EUROPA/436: Verletzt Olympia-Sponsor Volkswagen OECD-Leitsätze?


Presseerklärung vom 28. April 2008

Verletzt Olympia-Sponsor Volkswagen OECD-Leitsätze?

Gesellschaft für bedrohte Völker reicht offiziell Beschwerde gegen VW ein


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Montag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Beschwerde gegen die Volkswagen AG (VW) eingelegt. Die Menschenrechtsorganisation wirft dem Automobilkonzern vor, mit seiner Förderung des olympischen Fackellaufes gegen die "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" zu verstoßen, zu deren Beachtung sich der Konzern verpflichtet hat. VW hatte noch in seinem "Nachhaltigkeitsbericht 2007/2008" sein Engagement für die OECD-Leitsätze bekräftigt. Gemäß Absatz 2 der dort verankerten "Allgemeinen Grundsätze" sollten "Unternehmen die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung des Gastlands." Das Bundeswirtschaftsministerium ist als nationale Kontaktstelle für die Überwachung der Wirksamkeit der Leitsätze zuständig.

Die GfbV wirft VW vor, mit der Förderung des olympischen Fackellaufs indirekt für bereits begangene Menschenrechtsverletzungen an Uiguren in Xinjiang verantwortlich zu sein und weiteren Menschenrechtsverletzungen in Tibet und Xinjiang Vorschub zu leisten. So seien 70 Uiguren in der Stadt Kashgar in Xinjiang / Ostturkestan Ende März 2008 festgenommen worden, um öffentliche Proteste zu unterbinden, wenn der Fackellauf am 26. Juni 2008 die vor allem von Uiguren bewohnte Stadt erreicht. Weitere Hausdurchsuchungen, Razzien, politisch motivierte Festnahmen sowie Misshandlung und Folter in Polizeigewahrsam seien im Vorfeld des Fackellaufes durch Tibet (19.-22. Juni) zu befürchten. Denn auch dort hätten die Behörden höchste Alarmstufe für den so genannten "Lauf der Harmonie" angekündigt und bekräftigt, mit allen Mitteln die "Sicherheit" des Großereignisses zu garantieren.

Der Fackellauf wird die ethnischen Spannungen zwischen Han-Chinesen und verfolgten Tibetern und Uiguren weiter schüren, warnte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Denn die Angehörigen sowohl der tibetischen als auch der uigurischen Volksgruppe empfinden ihn angesichts der bereits bestehenden Spannungen und Unterdrückung als Provokation. Somit schürt der Fackellauf nach Auffassung der GfbV in mehrfacher Hinsicht Menschenrechtsverletzungen. Volkswagen verspiele das Vertrauen seiner Kunden, wenn es sich nicht an seine Zusagen halte.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 28. April 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2008