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EUROPA/563: Kritik an Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Burma


Presseerklärung vom 22. April 2013

EU-Außenminister beraten über Lage in Burma

Kritik an Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Burma
Wirtschaftsinteressen haben Vorrang vor Menschenrechten



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hält die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Burma für voreilig. "Damit gibt Europa ein wichtiges Druckmittel aus der Hand geben, um mehr Respekt für Menschenrechte in dem südostasiatischen Staat zu erreichen", kritisierte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. "Wieder einmal hätten Wirtschaftsinteressen Vorrang vor Menschenrechten in der EU-Außenpolitik. So wird Burmas Politik der wirtschaftlichen Öffnung honoriert, obwohl die Rechte der Minderheiten noch immer massiv verletzt werden."

Die EU-Außenminister haben die am 26. April 2012 zunächst für ein Jahr ausgesetzten Wirtschafts- und Reisesanktionen am heutigen Montag endgültig aufgehoben. Damit werden auch Investitionen europäischer Unternehmen in Burma erleichtert. Nur ein EU-Waffenembargo wird aufrechterhalten.

Dabei hat Burma die im April 2012 von der EU genannten Bedingungen für eine Aufhebung der Sanktionen zu einem Großteil bis heute nicht erfüllt. So werden noch immer mehrere hundert politische Gefangene festgehalten und zum Teil auch gefoltert. Im umkämpften Kachin-Staat wird die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung weiter massiv behindert. Und in der Frage der Anerkennung der Staatsbürgerschaft der muslimischen Rohingya gibt es keine Fortschritte, sondern nur immer mehr Gewalt und anhaltende Ausgrenzung.

"Wir bedauern sehr, dass Deutschland seit Jahren eine treibende Kraft bei den Bemühungen um eine Aufhebung der Burma-Sanktionen war. Denn auch deutschen Investoren wird langfristig nicht geholfen sein, wenn in den Minderheiten-Gebieten weiterhin Menschenrechte mit Füßen getreten werden", sagte Delius. Die meisten ausländischen Investoren interessieren sich für die rohstoffreichen Regionen der Shan, Karen, Kachin und anderer Völker in den Grenzgebieten. Dort ist von der in den großen Städten propagierten Politik der Öffnung noch nicht viel zu spüren.

So werden Shan noch immer von der Armee zu Zwangsarbeit rekrutiert oder mit Waffengewalt umgesiedelt oder vertrieben, wenn sie Großprojekten im Wege stehen. Gerade versucht die Armee mit einem Ultimatum an die Zivilbevölkerung im Nördlichen Shan-Staat, die Räumung von Siedlungen durchzusetzen, um Platz für Staudämme am Salween-Fluss zu schaffen. Aus Angst vor neuen Übergriffen der Soldaten flohen allein Ende März 2013 mehr als 1.000 Shan aus 16 Dörfern in der Region Tangyan. Ein dramatisch an Bedeutung zunehmendes Problem ist auch der Landraub, der immer mehr Kleinbauern in ihrer Existenz gefährdet.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 22. April 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2013