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EUROPA/661: Russland im Europarat


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 25. Juni 2019

Russland im Europarat

Straßburg zeigt sich erpressbar


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilt die Wiederherstellung der Stimmrechte Russlands im Europarat. "Mit dieser Entscheidung sendet Straßburg ein fatales Signal: Sanktionen lassen sich durch Erpressung aufheben", kritisiert GfbV-Direktor Ulrich Delius. "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer der Krim-Annexion." Die massiven Menschenrechtsverletzungen auf der Krim würden nun nachträglich akzeptiert.

Nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch die russische Föderation im Jahr 2014 hatte der Europarat der russischen Delegation die Stimmrechte entzogen. Daraufhin boykottierten die Vertreter Russlands die Arbeit des Europarates und Moskau stellte 2017 die Zahlungen nach Straßburg ein. "Der Europarat hat vielleicht sein Budget für die kommenden Jahre gerettet, aber zu einem inakzeptablen Preis", so Delius. "Zukünftige Sanktionen werden nicht mehr schwer wiegen."

Die Entscheidung des Europarats, vor Russland einzuknicken hatte sich bereits seit einiger Zeit angekündigt. Der Kreml hatte gedroht, andernfalls ganz aus der Organisation auszutreten. Damit würden russische Staatsbürger ihr Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verlieren. "Die Sanktionen mit dieser Begründung auszusetzen spielt die Menschenrechte der Krimtataren und des russischen Volkes auf zynische Weise gegeneinander aus", mahnt Delius. "Mit dieser Entscheidung erweist der Europarat Frieden und Menschenrechten in Europa einen Bärendienst."

Die GfbV hat mitwirkenden Status beim Europarat.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2019
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2019

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