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MELDUNG/070: 65 Jahre UN-Völkermordkonvention (9.12.) - Dramatische Lage in der Zentralafrikanischen Republik


Presseerklärung vom 8. Dezember 2013

65 Jahre UN-Völkermordkonvention (9.12.)
Dramatische Lage in der Zentralafrikanischen Republik

Große Koalition betont Bedeutung der Schutzverantwortung



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat begrüßt, dass in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU/CSU die Bedeutung der Schutzverantwortung hervorgehoben wird. "Wer die UN-Völkermordkonvention fortschreiben will, muss sich für eine zügige Umsetzung der internationalen Schutzverantwortung einsetzen", erklärte die GfbV anlässlich des 65 jährigen Bestehens der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords. "Bislang hat sich die deutsche Bundesregierung zwar öffentlich und in den Vereinten Nationen zur Schutzverantwortung und zu einem wirksameren Schutz der Zivilbevölkerung vor schlimmsten Menschenrechtsverletzungen bekannt, aber keine Strategie für ihre Umsetzung gehabt."

"Doch die dramatische Lage in der Zentralafrikanischen Republik zeigt, wie sehr es auch heute noch an einem effektiven Schutz der Zivilbevölkerung vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid fehlt", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Sonntag in Göttingen. Seit Donnerstag sind in der zentralafrikanischen Hauptstadt Bangui mehr als 300 Zivilisten bei systematischen Hausdurchsuchungen der regierungsnahen Seleka-Milizen und von Anti-Seleka-Gruppen erschossen worden.

Im Jahr 2005 bekannten sich auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen alle Staaten zu ihrer Schutzverantwortung, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, ethnische Säuberungen und Kriegsverbrechen zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft muss gemäß der Schutzverantwortung angemessene diplomatische, humanitäre oder andere friedliche Mittel (z.B. Sanktionen) nutzen, um schwerste Verbrechen zu verhindern. Wenn ein Staat unfähig oder nicht willens ist, den Schutz seiner Bevölkerung zu gewährleisten, muss die Gemeinschaft auch bereit sein, andere stärkere Mittel einzusetzen, wie z.B. den Einsatz von Militär, um Schaden von der Zivilbevölkerung abzuwenden.

Wenige Monate vor dem 20. Jahrestag des Genozids in Ruanda hat der Schutz der Zivilbevölkerung vor Massenverbrechen noch immer keinen Vorrang in der Außenpolitik. "So zeigt das Beispiel Zentralafrikanische Republik, wie schwer sich noch immer die internationale Gemeinschaft damit tut, rechtzeitig angemessen zu handeln, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu garantieren", erklärte Delius. Menschenrechts- und Hilfsorganisationen berichten seit dem Frühsommer 2013 über massive und willkürliche Gewalt Bewaffneter gegen Zivilisten. Die Gewalt verhindert eine Versorgung eines Großteils der 450.000 Flüchtlinge sowie der insgesamt 2,3 Millionen Not Leidenden mit Hilfsgütern. "Trotz der Warnungen ist monatelang wenig geschehen, um mit friedlichen Mitteln ein Massensterben zu verhindern", erklärte Delius. "Nun blieb nur noch der Ausweg einer Militärintervention, um Schlimmeres zu verhindern.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 8. Dezember 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2013