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MELDUNG/092: Bundesverfassungsgericht bekräftigt - Rüstungsexporte dürfen geheim bleiben


Presseerklärung vom 21. Oktober 2014

Bundesverfassungsgericht bekräftigt: Rüstungsexporte dürfen geheim bleiben

Menschenrechtler bedauern Urteil



Mit Bedauern hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, dass Rüstungsexporte während des Genehmigungsverfahrens von der Bundesregierung geheim gehalten werden dürfen. "Wer nichts von zukünftigen Rüstungsexporten weiß, kann auch keine demokratische Gremien und Verfahren nutzen, um den Genehmigungsprozess zu beeinflussen. Das heutige Urteil ist ein Rückschlag für die Bemühungen um mehr Transparenz im Geschäft mit deutschen Waffen", erklärte die GfbV nach der Urteilsverkündigung am Dienstag in Göttingen.

"Es hätte der Demokratie in Deutschland gut getan, wenn umstrittene Rüstungslieferungen schon vor ihrer endgültigen Genehmigung hätten bekannt gemacht werden müssten. Ein Exportgeschäft nach offizieller Zustimmung noch zu stoppen, ist fast unmöglich", sagte der GfbV-Referent Ulrich Delius.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 21. Oktober 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2014


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