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NAHOST/084: Syrien - Mysteriösen Tod eines kurdischen Politikers aufklären!


Presseerklärung vom 20. Februar 2008

Sorge um verschleppten kurdischen Musiker wächst

Syrien: Mysteriösen Tod eines kurdischen Politikers aufklären!


Nach dem mysteriösen Tod eines ehemaligen kurdischen Parlamentariers in Syrien hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die syrische Regierung am Mittwoch aufgefordert, das Schicksal des 61-Jährigen aufzuklären. Der zuvor wochenlang inhaftierte und schwer krank entlassene Osman Sulayman war am Dienstag gestorben. Kurdische Menschenrechtler in Aleppo vermuten, dass schwere Folterungen in Haft die Todesursache sind.

Im November 2007 war Osman Sulayman in Ain al-Arab (kurdisch: Kobani) in der Provinz Aleppo während einer friedlichen Kundgebung von Kurden gegen den drohenden Einmarsch türkischer Truppen in Irakisch-Kurdistan festgenommen worden. Am 18. Januar 2008 wurde er unter falschem Namen in das al-Kendy Krankenhaus in Aleppo eingeliefert. Am 6. Februar wurden seine Angehörigen aufgefordert, Sulayman aus dem Gefängnis al-Muslemiye abzuholen. Sie brachten den bereits todkranken Familienvater wieder in ein Krankenhaus, wo er am 19. Februar starb. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder.

Durch den Tod von Osman Sulayman wächst die große Sorge der GfbV um den herzkranken kurdischen Sänger Eli Tico. Er wurde am 17. Januar 2008 vom syrischen Geheimdienst in Aleppo festgenommen, nachdem er mit kurdischen Journalisten aus der Türkei gesprochen hatte. Das Haus des Musikers wurde durchsucht. Trotz verzweifelter Bemühungen seiner Familie und zahlreicher Fans hat die syrische Regierung weder bekannt gegeben, warum der 71-Jährige verhaftet wurde, noch wo er festgehalten wird. Es wird vermutet, dass er nach Damaskus verschleppt worden ist.

Die GfbV hat sich heute an Außenminister Frank-Walter Steinmeier gewandt mit dem Appell, sich für die umgehende Freilassung des kurdischen Künstlers einzusetzen. Eli Tico ist einer der bekanntesten kurdischen Sänger und einer der erfolgreichsten Interpreten der klassischen kurdischen Musik in der kurdischen Bergregion Afrin im Nordwesten Syriens.

Zum Hintergrund
Die etwa zwei Millionen syrischen Kurden, die in drei Regionen an der syrisch-türkischen Grenze die Mehrheit der Bevölkerung stellen, werden bis heute auf diskriminiert oder unterdrückt. 1962 wurde 200.000 von ihnen im Zuge der massiven Arabisierungspolitik die syrische Staatsbürgerschaft genommen. Seitdem verlangen internationale Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen auch die GfbV, ihre Wiedereinbürgerung. Den syrischen Kurden werden die sprachlichen und kulturellen Minderheitenrechte bis heute vorenthalten. Rund 150 Kurden werden als politische Gefangene in syrischen Haftanstalten festgehalten. Dort sind Misshandlungen und Folter an der Tagesordnung.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 20. Februar 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2008