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NAHOST/132: Syrien - Keine weiteren Abschiebungen in den Folterstaat


Presseerklärung vom 25. Januar 2010

Syrien: Keine weiteren Abschiebungen in den Folterstaat
Rückübernahmeabkommen kündigen!


Anlässlich der Beratungen des Innenausschusses und des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags am Mittwoch, 27. Januar 2010, über Abschiebungen nach Syrien fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Ausschussmitglieder auf, sich gegen weitere Abschiebungen in die Arabische Republik Syrien auszusprechen. Die Bundesregierung muss das am 3. Januar 2009 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen mit Syrien kündigen.

In der Arabischen Republik Syrien werden die Rechte von Minderheiten und Oppositionellen mit Füßen getreten. Abgelehnte Asylbewerber stehen unter Generalverdacht als Regimekritiker, und so führten Abschiebungen aus Deutschland in der Vergangenheit teilweise direkt in syrische Gefängnisse. In den Händen der syrischen Justiz droht vermeintlichen Oppositionellen Folter. Noch schlimmer ergeht es vielen Kurden, die nach ihrer Einreise in die syrische Armee eingezogen werden: Der GfbV sind die Namen von 34 kurdischen Rekruten bekannt, die seit 2004 beim Militärdienst unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen sind. Die syrische Regierung spricht von "Unfällen". Der vorerst letzte der jungen Männer verstarb am 19. Dezember 2009. 7.000 in Deutschland lebende Menschen sind weiterhin von Abschiebungen nach Syrien bedroht.

Die GfbV, weitere NGOs und außerparlamentarische Initiativen, genauso wie einige Parlamentarier im Bundestag, haben immer wieder auf die Unmenschlichkeit der Abschiebungen nach Syrien hingewiesen; trotzdem haben die Innenminister der Länder an ihrer Praxis festgehalten. Allerdings hat das Bundesministerium des Inneren Ende letzen Jahres endlich einsehen müssen, dass Syrien kein Staat ist, dem man Menschenleben einfach so überlassen kann. In einem Schreiben vom 16. Dezember 2009 hat das Ministerium deshalb die Innenminister der Länder sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, vorerst keine Abschiebungen nach Syrien mehr vorzunehmen.

Dieses Schreiben ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es nicht als genereller Abschiebestopp nach Syrien angesehen werden kann. Das verdeutlicht auch ein Fall aus Niedersachsen: Am 5. Januar 2010 hatte der Landkreis Wesermarsch versucht, einen kurdischen Flüchtling trotz der Aufforderung des BMI nach Syrien abzuschieben. Das niedersächsische Innenministerium griff nicht ein. Glücklicherweise konnte die Abschiebung in letzter Sekunde durch einen Asylfolgeantrag gestoppt werden. Der Fall zeigt: Abschiebungen nach Syrien müssen dauerhaft verhindert werden! Dazu muss als erstes das Rückübernahmeabkommen mit Syrien gekündigt werden!


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 25. Januar 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2010