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BERICHT/1045: Urteilsverkündung im mg-Verfahren (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 17.10.2009

Presseerklärung: Urteilsverkündung im mg-Verfahren


Am Freitag, 16.10.2009, fällte das Berliner Kammergericht im mg-Prozess die Urteile gegen drei Antimilitaristen, denen ein versuchter Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge vorgeworfen wurde. Aus diesem Tatverdacht hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Mitgliedschaft in der "terroristischen Vereinigung" militante gruppe (mg) gestrickt. Entsprechend hoch fielen die Haftstrafen in diesem Paradebeispiel von Gesinnungsjustiz aus: Axel und Oliver wurden zu 3,5 Jahren, Florian zu drei Jahren Knast verurteilt. Gegen die Urteile wird die Verteidigung umgehend Revision einlegen.

Im Sommer 2007 waren die drei Kriegsgegner in der Nähe eines missglückten Anschlags auf dem Firmengelände von MAN in Brandenburg/Havel in einer brutalen Polizeiaktion festgenommen wurden. Gegen die drei Linken wurde nicht nur der Vorwurf der versuchten Brandstiftung erhoben, sondern auch durch ein Sammelsurium von dürftigen Beweisen und undurchsichtiger geheimdienstlicher "Erkenntnisse" und Mutmaßungen eine Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) konstruiert.

Die Angeklagten, die sich zu keinem Zeitpunkt des unfairen Prozesses zu den Vorwürfen einließen, erfuhren breite Unterstützung aus der gesamten Linken und auch aus liberalen Kreisen. ProzessbeobachterInnen, UnterstützerInnen und PressevertreterInnen wurden bei den insgesamt 63 Verhandlungstagen stets von einem massiven Polizeiaufgebot bewacht und schikanösen Kontrollen unterzogen. Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens war klar, dass der staatliche Verfolgungswille keine Beweise oder Fakten benötigte, um eine Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen anzustreben: mit der Verhängung drakonischer Strafen gegen die Antimilitaristen soll ein Exempel statuiert werden, um der deutschen Kriegspolitik ein "ruhiges Hinterland" zu verschaffen. Auch wenn das Urteil von daher nicht ganz überraschend war, schockierte es dennoch viele Linke, die sich am Freitagabend in verschiedenen Städten zu spontanen Solidaritätskundgebungen und Protesten versammelten.

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den drei Verurteilten und fordert die sofortige Einstellung aller Verfahren und Observierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der militanten gruppe stehen.

Weg mit den Gummiparagrafen 129, 129a und 129b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17.10.2009
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2009