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BERICHT/947: Berufsverbote sind keine Betriebsunfälle (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 29.04.2009

Berufsverbote sind keine Betriebsunfälle!


In seinem gestern Morgen verkündeten Urteil zum Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy hat das Landgericht Karlsruhe im hoffentlich nunmehr beendeten Schadensersatzprozess deutlich gemacht, dass das baden-württembergische Kultusministerium hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber dem Heidelberg er Realschullehrer "schuldhaft" gehandelt habe und somit zur Wiedergutmach ung des entstandenen materiellen Schadens verpflichtet sei. Bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die staatliche Repressionsmaßnahme, diesem linken Lehrer wegen seines Engagements in der vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" eingestuften "Antifaschistischen Initiative Heid elberg" (AIHD) jahrelang die Ausübung seines Berufes zu verweigern, als grundrechtswidrig verurteilt. Nun hat die für Amtshaftungsklagen zustän dige Zweite Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe der an sie gerichteten Klage stattgegeben und ihm 32.777,20 Euro zugesprochen.

Anfang 2004 sah das alles noch anders aus. Damals machte das kultusministeriell zuständige, mit Informationen des Inlandsgeheimdienstes gefütterte und von der heutigen Bundesbildungsministerin Annette Schavan protegierte Verwaltungsgericht deutlich, dass es an einer Reanimation der Berufsverbotspraxis interessiert sei, die für die 1970er Jahre so prägend war, weil damals in der BRD über 100.000 Menschen davon betroffen waren. Während diese Maßnahme in einer von der Blockkonfrontation zwischen Ost und West dominierten politischen Gesellschaftssituation von staatsnahen Kräften noch als "Unterwanderungs- oder Indoktrinationsgefahr" durch eine starke Linke bezeichnet werden konnte, haben sich die Umstände nun umfassend gewandelt. Schließlich können selbst konservative Gruppierungen solche Gefahrenszenarien heute nicht mehr vermitteln, ohne unglaubwürdig zu erscheinen.

Das Verwaltungsgericht wurde durch seine Entscheidung zum Vollstrecker einer auf dem Boden staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz, bei der das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums transformiert werden sollte. Das hätte bdeutet, dass vor allem LehrerInnen kein außerparlamentarisches oder nicht-staatliches antifaschistisches Engagement an den Tag legen dürften, eben weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssten. Ob sie sich dabei individuell in strafrechtlich relevantes Gewässer begeben hätten oder "nur" Mitglieder von Gruppierungen gewesen wären, die vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet werden, würde keine Rolle spielen. Die Zugehörigkeit zu einer vom VS als bedrohlich eingestuften Gruppierung, der über breite Vernetzung bundesweite Bedeutung zugeschrieben wird (wie damals der DKP), sollte ausreichen. Das damalige Urteil sollte als Aufforderung an unseren langjährigen Genossen Michael verstanden werden, politisch abzuschwören, sich endlich zu einem "wehrhaften Demokraten" zu entwickeln, alle Mitgliedschaften in linken Organisationen aufzukündigen und ein "guter Deutscher" zu werden. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen. Im Gegenteil: Michael ist seit fast zwei Jahren Realschullehrer in Eberbach, das Land hat nun die Rechnung für den "Betriebsunfall" quittiert bekommen und darf sich nun auch ganz offiziell schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen.

Diese Schuldzuweisung an das Land ist nicht nur als Erfolg für Michael zu bewerten, sondern eben als Erfolg für alle GenossInnen, die von Berufsverboten oder Betriebsrepression betroffen sind. Sie belegt, dass man sich nicht von seiner Meinung oder seinem politischen Engagement distanzieren muss, nur weil ein so genannter Rechtsstaat, sein Repressionsapparat oder seine VertreterInnen in Behörden und Ämtern es so wollen.

Aber damit ist es nicht getan. Auch in Zukunft wird sich die Rote Hilfe für betroffene GenossInnen einsetzen, sowohl für die aktuell Betroffenen, als auch für die nicht statt gefundene Rehabilitierung oder Wiedergutmachung für die Opfer der Berufsverbotspraxis der BRD aus den 1970er und 1980er Jahren. Ziel ist weiterhin die Verbannung der gesetzlichen Grundlage für solche Berufsverbote aus den Gesetzbüchern sowie die Abschaffung jeglicher Geheimdienste in der BRD.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.04.2009
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2009