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MELDUNG/010: Berliner mg-Prozeß - Revision gegen schriftliches Urteil (Einstellungsbündnis)


Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129 (a)-Verfahren
Pressemitteilung vom 16. März 2010

Revision eingereicht - Berliner Solidaritätsgruppe fordert neues, faires Verfahren


Die Verteidiger im militante-gruppe-Prozess haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten. In dem §129-Verfahren wegen Mitgliedschaft in der "mg" sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R. wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von 3 und 3,5 Jahren verurteilt. Ihnen ist dieser Tage das 100-seitige Urteil schriftlich zugestellt worden. Ende März werden die Rechtsanwälte ihre Revisionsbegründung einreichen, die vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft wird.

Die Begründung des Kammergerichts, warum die militante gruppe überhaupt eine kriminelle Vereinigung nach §129 sein soll, ist äußert dünn. Dass die militante gruppe in dem für das Urteil relevanten Zeitraum (2005 - 2007) dauerhaft aus mindestens drei Mitgliedern bestand, ist nicht belegt. Das aber ist die Vorraussetzung für die Anwendung des Paragraphen 129.

Dem BKA-Beamten Oliver Damm, der das Gericht belogen hat, weil er die Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte unter den Pseudonym "Die zwei aus der Muppetshow" verschweigen wollte, wird in der Urteilsbegründung sogar bescheinigt, "glaubhaft" zu sein.

Das Kammergericht stützt seine Beweisführung auch auf DNA-Spuren. Während des Prozessverlaufs hatte die Verteidigung wiederholt auf mögliche Verunreinigungen durch unsachgemäße Handhabung der Asservate hingewiesen. Dass dies häufig vorkommt, belegt ein am vergangenen Montag bekannt gewordener Bericht des BKA. Darin heisst es: Es habe sich "eindeutig bestätigt", dass sich Verunreinigungen von Asservaten und Spuren durch BKA-Mitarbeiter "trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nie gänzlich ausschließen lassen". Einer dieser Fälle habe sich im Bundesland Brandenburg ereignet, wo Axel, Florian und Oliver festgenommen wurden.

Der BGH braucht erfahrungsgemäß einige Monate, um die angemahnten Rechtsfehler zu prüfen. "Wenn der Revision stattgegeben wird, gibt es einen neuen Prozess. Dann besteht endlich die Möglichkeit für ein faires Verfahren", erklärt Arthur Schüler vom Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. März 2010
Bündnis für die Einstellung der §129 (a)-Verfahren
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4, D-10405 Berlin
E-Mail: einstellung@so36.net
Internet: www.einstellung.so36.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2010