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MELDUNG/031: Proteste gegen Steinigung müssen weitergehen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 19. August 2010

Proteste gegen Steinigung müssen weitergehen

- Sakineh Aschtiani droht weiter die Hinrichtung
- PRO ASYL: Bundesregierung soll Bereitschaft zur Aufnahme erklären


Der zum Tod durch Steinigung verurteilten Iranerin Sakineh Aschtiani droht weiterhin die Hinrichtung - wenn nicht durch Steinigung, so möglicherweise durch einen heimlichen Vollzug der Todesstrafe, etwa durch Erhängen. PRO ASYL unterstützt die Proteste und bittet, die Petition zur Unterstützung von Sakineh Aschtiani (http://freesakineh.org/#petition) zu unterzeichnen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus dringend gebeten, dem Iran gegenüber die Bereitschaft zu ihrer Aufnahme zu erklären und damit dem Beispiel des brasilianischen Präsidenten Lula da Silva zu folgen. Dass der Iran dessen Angebot inzwischen abgelehnt hat, nimmt einer solchen Geste nichts von ihrer Wirkung.

Aktuell droht mindestens sieben weiteren iranischen Frauen und drei Männern die Steinigung. Hinrichtungen benutzt der Iran regelmäßig als Machtdemonstration. Die ultimative Verfügung des Regimes über die Körper der Untertanen ist der Endpunkt des totalitären Terrors. Dieser beginnt mit dem alltäglichen "Tugendterror" rigoros durchgesetzter Bekleidungsvorschriften. Er setzt sich fort mit dem regelmäßigen Einsatz von Folter in den Gefängnissen, wo sie nach der Niederschlagung der Demokratiebewegung die Form von Massenvergewaltigungen an Frauen und Männern angenommen hat, wie selbst der Generalstaatsanwalt des Iran bestätigte. Tausende von Menschen sind vor dieser jüngsten Repressionswelle geflohen, viele in die Türkei.

Der Terror des iranischen Regimes trifft Frauen häufiger als Männer. Sakineh Aschtianis Fall zeigt die Doppelbödigkeit der durchgesetzten Moral. Sie wurde ursprünglich wegen einer "unerlaubten Beziehung" zu 99 Peitschenhieben verurteilt. Erst später wurde sie der Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann bezichtigt. Der tatsächliche Täter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und durch die Familienangehörigen des Getöteten begnadigt. Sakineh Aschtiani hingegen wurde zum Tod durch Steinigung verurteilt - nach ihren Angaben auf der Basis eines erzwungenen Geständnisses. Aschtiani selbst hat in einem Interview mit dem Guardian am 6. August 2010 die Doppelmoral angeprangert: "Die Antwort ist ganz einfach. Das ist so, weil ich eine Frau bin, weil sie meinen, sie können einer Frau in diesem Land alles antun. Das geschieht, weil für sie Ehebruch schlimmer ist als Mord, allerdings nicht alle Arten von Ehebruch: Ein ehebrüchiger Mann würde vielleicht nicht einmal inhaftiert, aber eine ehebrüchige Frau ist das Ende der Welt für sie. Es geschieht, weil ich in einem Land lebe, wo die Frauen nicht das Recht haben, sich von ihren Ehemännern scheiden zu lassen und ihrer fundamentalen Rechte beraubt werden."

Petition zur Unterstützung von Sakineh Aschtiani
http://freesakineh.org/#petition


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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 19. August 2010
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2010