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MELDUNG/124: Seenotrettung ist doch kein Verbrechen! (borderline-europe)


borderline-europe - Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Pressemitteilung - Palermo, 21.09.2011

Seenotrettung ist doch kein Verbrechen!

Freispruch für die beiden tunesischen Kapitäne,
die 44 Migranten aus Seenot gerettet haben


borderline-europe begrüßt den Freispruch der beiden tunesischen Kapitäne Abdelbasset Zenzeri und Abdelkarim Bayoudh durch das Berufungsgericht Palermo. Diese hatten im August 2007 44 Schiffbrüchige vor Lampedusa aus Seenot gerettet, wurden dann verhaftet und in erster Instanz am Gericht Agrigento wegen Widerstand gegen ein Kriegsschiff zu zweieinhalb Jahren verurteilt.

In seinem Plädoyer sprach sich Staatsanwalt Umberto De Giglio für einen Freispruch der beiden Kapitäne aus. Es sei unverständlich, warum das Gericht in Agrigento die beiden von dem Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen, den damit zusammenhängenden Vorwurf des Widerstandes aber beibehalten habe. Stattdessen sprach das Appellationsgericht, 3. Sektion, die Fischer von allen Vorwürfen frei, da die Tat der Seenotrettung keinen Straftatbestand, sondern eine Notwendigkeit darstelle.

borderline-europe sowie alle weiteren in den Fall involvierten antirassistischen Gruppen und Vereinigungen bringen hiermit ihren Wunsch zum Ausdruck, dass solch menschenverachtenden Verfahren, die gegen jegliches Rechtsempfinden und gegen die Gesetze der Seefahrt verstoßen, nicht mehr geführt werden.

Seenotrettung ist eine Pflicht, kein Verbrechen!

borderline-europe und alle anderen Vereine bedanken sich ausdrücklich bei den beiden Verteidigern Leonardo Marino und Giacomo La Russa sowie bei allen denen, die in den mehr als vier Jahren Prozess immer an die Unschuld ihrer Klienten geglaubt haben.


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Quelle:
borderline-europe - Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Rudolf-Breitscheid-Str. 164, 14482 Potsdam
Vorstand: Elias Bierdel, Harald Glöde, Kristina Nauditt
Geschäftsführerin: Judith Gleitze
Telefon: 0176 / 420 276 55
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Internet: http://www.borderline-europe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2011