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MELDUNG/168: Urteil des Verfassungsgerichts zur Einschränkung der Datennutzung begrüßt (GI)


Pressemitteilung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) vom 24. Februar 2012

Gesellschaft für Informatik begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts zur Einschränkung der Datennutzung

Die Gesellschaft für Informatik begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage [24.02.12], das Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten für teilweise verfassungswidrig erklärt.


"Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt", sagte GI-Präsident Oliver Günther. "Die Feststellung der Richter, dass der Zugriff auf PIN-Nummern, Passwörter und Nutzerdaten wie etwa die dynamische IP-Adresse derzeit zu leicht gemacht werden, begrüßen wir sehr", so Günther.

Nun gelte es, Regelungen zu finden, die zum Einen dem berechtigten Interesse der Strafverfolgungsbehörden Rechnung tragen, auf der anderen Seite aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger achten.


Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 20.00 Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Lehre und Forschung.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24.02.2012
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Wissenschaftszentrum, Ahrstr. 45, 53175 Bonn
Telefon: +49 (0)228/302-145, Fax: +49 (0)228/302-167
E-Mail: gs@gi.de
Internet: www.gi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2012