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MELDUNG/287: Brandenburger Tor - Protest ermöglichen, Versammlungsfreiheit achten (Pro Asyl)


Gemeinsame Presseinformation
von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 31. Oktober 2012

Protest ermöglichen - Versammlungsfreiheit achten

Gesundheit der hungerstreikenden Flüchtlinge nicht aufs Spiel setzen

Bundesinnenministerium treibt Asylsuchende in die Verzweiflung



Seit dem 24. Oktober 2012 befinden sich auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor rund 15 Flüchtlinge im unbefristeten Hungerstreik aus Protest gegen diskriminierende Sondergesetze wie Residenzpflicht und Lagerzwang. Die Polizei untersagt ihnen die Nutzung jeglicher wärmender Gegenstände wie Isomatten und Schlafsäcke. Dazu erklären der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL:

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch schikanöse Auflagen eingeschränkt werden. Bei Temperaturen unter Null ist eine Dauerkundgebung ohne Kälteschutz nicht möglich. Mit dem Verbot, ein Zelt aufzustellen und Schlafsäcke und Sitzunterlagen zu verwenden, versuchen die Berliner Polizei und das Bezirksamt Mitte den Protest der Flüchtlinge zu verhindern. Die Gesundheit der Hungerstreikenden wird dadurch in nicht zu verantwortender Weise gefährdet.

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin sind im hohen Maße besorgt über die Gesundheit der Streikenden und entsetzt über die Blockadehaltung des Bezirks Mitte und das Vorgehen der Polizei.

Die Entschlossenheit der Hungerstreikenden, auch bei Eiseskälte und trotz der andauernden Einschüchterungsversuche der Polizei am Pariser Platz auszuharren, ist Ausdruck ihrer Verzweiflung über die rigide Asylpolitik der Bundesregierung. In einer Erklärung schreiben die streikenden Flüchtlinge: "Wir wenden uns gegen die diskriminierende Politik der Bundesrepublik Deutschland, die uns ein menschenwürdiges Leben in diesem Land verweigert. Wir sehen keine weitere politische Möglichkeit, als in den unbegrenzten Hungerstreik zu treten, um der deutschen Politik vor Augen zu führen, zu welchen Konsequenzen ihre Gesetze führen."[1]

PRO ASYL und Flüchtlingsrat teilen die Forderungen der streikenden Flüchtlinge nach einer grundlegenden Änderung der deutschen Asylpolitik. Dazu gehören u.a. die Abschaffung der Residenzpflicht, des Lagerzwangs und des Arbeitsverbotes.

Derzeit treibt das Bundesinnenministerium Asylsuchende immer mehr in die Verzweiflung. Nach den jüngsten Anweisungen des BMI werden Asylverfahren von Iranern, Afghanen und anderen Antragstellern im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorübergehend nicht bearbeitet. Rechtsanwälte berichten, dass Anhörungstermine ausgesetzt werden. Damit müssen Flüchtlinge noch länger in einer kaum auszuhaltenden Situation verharren: Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht, der Zwang, in Lagern leben zu müssen, das Arbeitsverbot und die teils jahrelange Ungewissheit über den Ausgang ihres Asylverfahrens machen die Schutzsuchenden psychisch kaputt.


Weitere Informationen zum Hungerstreik unter: http://refugeetentaction.net sowie auf Facebook unter www.facebook.com/Refugeemarch

Online-Petition an den Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke:
www.change.org/de/Petitionen/dr-christian-hanke-bezirksbürgermeister-berlin-mitte-duldung-der-flüchtlingsproteste-auf-dem-pariser-platz


[1] Vgl. http://refugeetentaction.net/index.php?option=com_content&view=article&id=137:erklaerung-der-hungerstreikenden-gefluechteten-in-berlin&catid=2&Itemid=132&lang=de

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Quelle:
Gemeinsame Presseinformation
von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 31. Oktober 2012
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2012